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Vulkan Ätna (Sizilien)

Quelle: Fotolia / bitfuerbit

Aufgrund der Erfahrungen der Vulkanasche-Ereignisse der Jahre 2010 und 2011 ist effizientes Krisenmanagement – auf nationaler und europäischer Ebene – sichergestellt. Handlungsbedarf besteht weiterhin bezüglich der technischen und meteorologischen Voraussetzungen zur Verbesserung der Vorhersagen der Aschekontamination und Bestimmung des maximalen Kontaminationsgrades, bis zu dem der Flugverkehr sicher betrieben werden kann.

Die Vulkanausbrüche in Island 2010 und 2011 haben gezeigt: Die Gefahren infolge einer Kontamination durch Vulkanasche in der Luft ist weiterhin real und könnte vor dem Hintergrund wachsenden Luftverkehrs noch größer werden. Betroffen von solchen Ereignissen ist nicht nur der Luftverkehr zwischen einzelnen Ländern, sondern zwischen ganzen Kontinenten. Deshalb müssen für derartige Situationen zwischen den betroffenen Staaten und auf der Ebene der über- und zwischenstaatlichen Organisationen die abgestimmten Verfahrensweisen regelmäßig überprüft werden. Nur durch eine intensive, gut funktionierende Zusammenarbeit der Verantwortlichen kann ein Höchstmaß an Sicherheit für die Reisenden erreicht werden. Das Krisenmanagement der Bundesregierung erfolgte von Beginn an in enger Abstimmung und in ständigem Dialog mit den nationalen und europäischen Flugsicherungsbehörden. Für künftige Krisenszenarien hat Deutschland ein gut koordiniertes Vorgehen sichergestellt. Die Sicherheit des Luftverkehrs hat dabei zu jeder Zeit oberste Priorität.

Deutschland sieht eine unteilbare staatliche Verantwortung, national wie auf gemeinschaftlicher Ebene, für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Daher wurden durch eine luftaufsichtsrechtliche Allgemeinverfügung für alle Beteiligten verbindliche und klare Regelungen geschaffen. Auf europäischer Ebene begrüßt Deutschland die zentrale Koordinierung durch die European Aviation Crisis Coordination Cell (EACCC), die bereits 2010 durch die EU-Verkehrsminister etabliert wurde.