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Flugzeug über Autobahn

Quelle: Fotolia / Jens Hilberger

Der Beratende Ausschuss nach § 32a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wurde im Jahr 1971 durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm eingeführt. Er ist beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) angesiedelt und berät die beteiligten Ministerien in Fragen des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung im Luftverkehr. Der Ausschuss ist vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Luftverkehrsgesetz zu hören, soweit diese dem Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge dienen. Außerdem kann der Ausschuss Empfehlungen zu diesen Themen aussprechen. Sofern die beteiligten Ministerien eine Empfehlung des Ausschusses für nicht geeignet oder nicht durchführbar halten, ist dies dem Ausschuss unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.

Mit seiner Fachkompetenz repräsentiert der Beratende Ausschuss vielfältige, im Bereich von Umweltschutz und Luftverkehr maßgeblich betroffene Disziplinen und Institutionen. Dies sind insbesondere die Sektoren Wissenschaft, Technik, Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, kommunale Spitzenverbände, Lärmschutz- und Umweltverbände, Fluglärmkommissionen an Flughäfen, Luftfahrtbehörden, oberste Luftfahrtbehörden und oberste Umweltbehörden der Länder sowie das Umweltbundesamt. Seit 2007 erfolgt die Berufung der Ausschussmitglieder je zur Hälfte durch das Bundesverkehrsministerium (BMDV) und das Bundesumweltministerium (BMUB).