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Flugzeug am Himmel

Quelle: schubalu / pixelio.de

In der Luftfahrt stand die Sicherheit schon immer an erster Stelle. Die Luftfahrt wird oft als Pionierin in der Sicherheitsarbeit angesehen, deren Konzepte und Verfahren im Anschluss auch in Bezug auf andere Verkehrsträger und sicherheitsrelevante Industrien angewendet werden. In den letzten hundert Jahren hat sich aber der Blick auf Sicherheitsfragen immer wieder erweitert. Zunächst stand die technische Sicherheit im Vordergrund. Dieser Aspekt wurde dann ergänzt mit der Rolle des Menschen (sog. „Human Factors“) in der Luftfahrt. Quelle für entsprechende Erkenntnisse stellten dabei die Ergebnisse der Untersuchung von Unfällen und schweren Störungen dar. Seit Mitte der neunziger Jahre sind auch verstärkt organisatorische Aspekte Gegenstand der Sicherheitsarbeit. Zuletzt wurde der Fokus erweitert auf die Schnittstellen dieser Bereiche und systemische Fragen. Einen zentralen Baustein bei der Sicherheitsarbeit stellt dabei ein aktives „Safety Management“ dar.

Wesentlicher Gegenstand des Safety Managements ist die Auswertung sicherheitsrelevanter Daten. Durch Sammeln und Auswerten von Informationen zu sicherheitsrelevanten Ereignissen können sicherheitsrelevante Trends so zeitig erkannt werden, dass diese Trends gar nicht erst in Unfälle münden können. Nur durch die Kenntnis über die Fehler und eventuelle Folgen kann man feststellen, ob Änderungen in der Organisation oder im System sinnvoll oder sogar erforderlich sind. Die Quelle für die sicherheitsrelevanten Daten stellen die Meldungen und Hinweise derer da, die jeden Tag mit ihr in erster Linie zu tun haben: Pilotinnen, Piloten, Fluglotsinnen, Fluglotsen, das Bodenpersonal an Flughäfen und Personen in ähnlicher Funktion. Je mehr Meldungen dieses Personenkreises zur Verfügung stehen, desto erfolgreicher kann Sicherheitsarbeit geleistet werden. Um die Meldebereitschaft von Luftfahrtpersonal zu fördern, ist es aber wichtig, eine Kultur ohne Angst vor negativen Auswirkungen für den Meldenden zu schaffen, egal ob strafrechtlicher, ordnungsrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Natur. Hierbei spricht man von der sogenannten Redlichkeitskultur, im Englischen „Just Culture“. In letzter Zeit wird zunehmend der Begriff „Safety Culture“ verwendet.

Ein wichtiger Beitrag zur Schaffung einer solchen Kultur ist die Verordnung (EU) Nr. 376/2014. Nach Artikel 16 Absatz 12 dieser Verordnung ist in den EU-Mitgliedstaaten eine zuständige Stelle zur Förderung der Redlichkeitskultur zu benennen. Diese Förderung kann insbesondere durch Beratung, Durchführung von Schulungen und dem Austausch mit Organen der Rechtspflege erfolgen. Außerdem kann sich Luftfahrtpersonal bei berechtigtem Zweifel der Einhaltung der Redlichkeitskultur eines Unternehmens nach den Vorgaben des Art. 16 an diese Stelle wenden.

Entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben wird staatlicherseits sichergestellt, dass der Person, die Kontakt zu der Stelle aufnimmt, hieraus keine persönlichen Nachteile entstehen. Daher werden Information zur Person anonymisiert und vertraulich behandelt. Der Stelle steht ein Pool von Experten zur Verfügung, welcher die jeweiligen Fälle bewertet. Die benannte Stelle setzt sich danach gegebenenfalls mit der für das Unternehmen zuständigen Luftfahrtbehörde in Verbindung und steht beratend für die weitere Vorgehensweise zur Verfügung.

Die Stelle wurde in der Abteilung Luftfahrt (LF) im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingerichtet. Sie kann über die Kontaktadresse aviation-safety-culture@bmdv.bund.de formlos erreicht werden. Um ein Höchstmaß an Vertraulichkeit zu gewährleisten, erfolgt keine Rückantwort, es sei denn, dies ist ausdrücklich erwünscht und eine persönliche E-Mail-Adresse liegt vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stelle keine Ereignismeldungen im Sinne von Art. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 entgegennimmt. Die hierfür zuständigen Stellen können der Veröffentlichung in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) entnommen werden.