Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 29/2020 vom 23. Dezember 2020

Das Handbuch „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS 2014)“ ist eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Abteilung Straßenbau (StB), herausgegebene Loseblatt-Sammlung. Das Handbuch wurde vom BMDV, Abteilung StB, und einem Länderarbeitskreis auf Basis der Erfahrungsberichte der Länder aktualisiert.

Die AKVS 2014, Ausgabe 11/2020, ist mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 23/2020 vom 23. Dezember 2020 vom BMDV für die Bundesfernstraßen eingeführt worden und nimmt auch den mit ARS 03/2020 bereits fortgeschriebenen Kostenberechnungskatalog (KBK, Anlage 2 der AKVS 2014) auf. Alle weiteren Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge in den Erfahrungsberichten zeigen, dass es bei der Aktualisierung – neben der Einarbeitung des neuen KBK in die Anlagen der AKVS – überwiegend der Klarstellung bzw. Erläuterung innerhalb des Textteils bedarf.

Wesentliche Klarstellungen bzw. Erläuterungen sind

  • die Möglichkeit der mehrfachen Verwendung von Leistungsbeschreibungen (z. B. verschiedene Bordsteinformen, Rinnen), unterschieden mittels der Begründung,
  • der Hinweis auf prozentuale oder pauschale (neu) Kostenteilungsschlüssel,
  • die Hinweise zu korrektem Runden bei Kostenberechnungen und der möglichen Rundungsdifferenz bei der Bauloseinteilung,
  • die Klarstellung der Definition für eine Veranschlagung sowie der Gesamtkosten zur Veranschlagung im Straßenbauplan (nur Kosten Bund) einschließlich neuem Formblatt (Anlage 13),
  • die Nummerierung von Bauwerken und Telematikeinrichtungen,
  • die Aufsplittung des Kapitel 3.2 in 3.2 und 3.3 (analog zu Kapitel 2),
  • kleinere Änderungen in den Formblättern (Bezeichnung „Variante“, Verzicht auf Kenngröße Baukosten/km bei Bauwerksentwürfen, neuer Kopftext bei Anlage 12).

Bedingt durch die umfangreiche Verzahnung von Textteil, KBK und weiteren Formularen bzw. Beispielen müssen fast alle Anlagen ausgetauscht werden. Die Anlagen 4.3 sowie 9.1 bis 9.3 wurden zudem mit aktuellen Einheitspreisen fortgeschrieben. Zusätzlich wird mit der neuen AKVS-Ausgabe der Gründung der Autobahn GmbH des Bundes und der damit verbundenen strukturellen Änderungen der Prozesse Rechnung getragen.

Die AKVS gliedert sich wie folgt:

  • Textteil,
  • Anlagen u. a. mit Beispielen.

Sie steht interessierten Nutzern hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Dabei wird die AKVS einmal für den doppelseitigen Ausdruck zur Verwendung in vorhandenen Ordnern und einmal als Online-Version ohne Leerseiten angeboten. Die wesentlichen Änderungen der AKVS sind in einer Tabelle zusammengefasst, die gleichfalls zum Download zur Verfügung steht.

Ferner stehen folgende Anlagen im Word- oder Excel-Format zur Verfügung:

  • Anlagen 5, 10 und 17 im Word-Format,
  • Anlagen 7, 8, 11, 12, 13 und 14 im Excel-Format.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Formblätter (Anlage 3) als PDF-Datei Bestandteil der AKVS ist.

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 07/2023 vom 03. Mai 2023

Durch das Bundesministerium der Finanzen wurden die „Grundsätze für die Darstellung von Verkehrsvorhaben“ beginnend mit der Aufstellung des Haushalts 2024, Anlage Verkehrswegeinvestitionen des Bundes (VWIB) neu festgelegt. Im Ergebnis ergeben sich erhebliche Erleichterungen bei Kostenfortschreibungen von Bundesfernstraßenmaßnahmen. Diese werden nun erst erforderlich, wenn nach § 54 Absatz 1 Satz 2 BHO eine erhebliche Abweichung von den in § 24 BHO definierten Haushaltsunterlagen vorliegt. Nach VV Nr. 1.2 zu § 54 BHO ist eine Abweichung erheblich, wenn sie zu einer wesentlichen Änderung der Baumaßnahme oder einer Kostenüberschreitung um mehr als 15 % führt.

Alle geänderten Seiten werden im Fußtext als AKVS 2014, Ausgabe 04/2023 gekennzeichnet. Sie stehen als Einzelseiten im Rahmen der Anlage zum ARS 07/2023 oder als Austauschseiten der Loseblattsammlung doppelseitig zum Download bereit.

Kontaktadresse zum Inhalt der AKVS:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat StB 12
Postfach 20 01 00
53170 Bonn
Tel.: 0228/300-5121
E-Mail: ref-stb12@bmdv.bund.de