Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Logo Brückenmodernisierung

Quelle: BMDV

Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland über eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Etwa 39.500 Brücken, die je nach Bauart und Brückenquerschnitt in ca. 51.500 Teilbauwerke untergliedert werden, befinden sich derzeit im Netz der Bundesfernstraßen. Die meisten Brücken wurden im Zeitraum von 1965 bis 1985 gebaut, in einer Zeit, als die aufstrebende deutsche Wirtschaft nach modernen Verkehrswegen verlangte. Insbesondere viele große Tal- und Flussbrücken stammen aus dieser Zeit.

Allerdings machen der überproportionale Anstieg des Schwerverkehrs in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere im Transitverkehr sowie die Altersstruktur umfängliche Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Zustandes und Erhöhung der Tragfähigkeit vieler älterer Brücken erforderlich. Viele Brücken müssen verstärkt oder gar erneuert werden, um eine sichere Abwicklung des aktuellen und zukünftigen Verkehrs auf Dauer gewährleisten zu können. Somit laufen Instandsetzung und Modernisierung von Bauwerken nunmehr Hand in Hand, um eine Anpassung bestehender Brückenbauwerken an geänderte und gestiegene Anforderungen hinsichtlich Tragfähigkeit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit von Brücken zu erreichen.

Um die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen im Bundesfernstraßennetz beschleunigt abzuarbeiten, wurde ein Programm zur Brückenmodernisierung aufgelegt. Die zugrunde gelegte Strategie für die Bundesautobahnen fokussiert dabei auf die Modernisierung ausgewiesener, überwiegend hochbelasteter durchgängiger Strecken.

Brückenmodernisierungsnetz

Bild 1: Brückenmodernisierungsnetz

Konkret wird das Ziel entworfen, bis zum Jahr 2030 ein durchgängiges Netz von Strecken der Bundesautobahnen mit der erforderlichen Tragfähigkeit der im Zuge des Netzes befindlichen Brückenbauwerke herzustellen. Das dafür entwickelte “Brückenmodernisierungsnetz“ (Bild 1) deckt mit einer Länge von rund 6.600 km etwa die Hälfte des Autobahnnetzes ab und enthält rund 5.200 Brückenbauwerke bzw. bei Unterteilung in Teilbauwerke fast 10.000 Brücken-Teilbauwerke. Die geschätzten Kosten für die Modernisierung der Brücken im Vorrangnetz betragen rund 9,3 Mrd. Euro. Die Festlegung der Korridore des Brückenmodernisierungsnetzes erfolgte in enger Abstimmung mit den zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder. Dabei waren neben den Fachbereichen Brückenbau auch die Bereiche für Planung und Erhaltung eingebunden.

Im Bild 1 sind die Autobahnabschnitte der A 45, Westhofener Kreuz (NW) bis Gambacher Kreuz (HE) sowie der A 81, AK Stuttgart (BW) bis AS Gottmadingen (BW) als Sonderfall dargestellt. Diese Streckenabschnitte gehören wegen der vergleichsweise geringeren Verkehrsbelastung nicht dem Brückenmodernisierungsnetz an, müssen aber aufgrund der hohen Dichte an vordringlich abzuarbeitenden Bauwerken der BASt-Liste in den kommenden Jahren auch über das Jahr 2030 hinaus untersucht, verstärkt und ggf. ersetzt werden. Daher besteht hier ein erheblicher Ertüchtigungs- und Finanzbedarf, insbesondere weil fast ausschließlich Großbrücken betroffen sind.

Das dargestellte Brückenmodernisierungsnetz entspricht weitgehend dem TEN-T Kernnetz, das in der EU-Verordnung Nr. 1315/2013 vom 11.12.2013 definiert ist und ebenfalls bis zum Jahr 2030 realisiert werden soll. Mit dem TEN-T Kernnetz bzw. dem übergeordneten größeren TEN-T Netz soll eine bessere Vernetzung und Vereinheitlichung der Verkehrssysteme in Europa ermöglicht und ein Beitrag zur Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarktes geleistet werden.

Darüber hinaus deckt das Brückenmodernisierungsnetz auch in großen Teilen einen an das BMDV gerichteten Vorschlag der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e.V. aus dem Jahr 2016 ab, die im Interesse ihrer Mitgliedsunternehmen die Herrichtung von konkreten Korridoren für Großraum- und Schwertransporte fordert.

Eine detaillierte Auflistung der Strecken des Brückenmodernisierungsnetzes gibt die Tabelle 1 wieder.

Tabelle 1: Streckenübersicht Brückenmodernisierungsnetze

Straßevonbis
A 1AS Heiligenhafen-Ost (SH) AK Köln-West (NW)
A 2AK Oberhausen (NW)AD Werder (BB)
A 3Bundesgrenze D/NL (NW)Bundesgrenze D/AT (BY)
A 4AK Aachen (NW)AD Heumar (NW)
A 4AD Kirchheim (HE)Bundesgrenze D/PL (SN)
A 5Hattenbacher Dreieck (HE)Darmstädter Kreuz (HE)
A 5AK Walldorf (BW)Bundesgrenze D/CH (BY)
A 6Bundesgrenze D/FR (SL)Bundesgrenze D/CZ (BY)
A 7Bundesgrenze D/DK (SH)AK Ulm/Elchingen (BY)
A 8AD Karlsruhe (BW)Bundesgrenze D/AT (BY)
A 9AD Potsdam (BB)AK München-Nord (BY)
A 10Berliner Ring (BB)
A 11Bundesgrenze D/PL (MV)AD Barnim (BB)
A 12AD Spreeau (BB)Bundesgrenze D/PL (BB)
A 13Schönefelder Kreuz (BB)AD Dresden Nord (SN)
A 14AD Dresden Nord (SN)AD Nossen (SN)
A 17AD Dresden-West (SN)Bundesgrenze D/CZ (SN)
A 19AS Rostock-Überseehafen (MV)AD Wittstock/Dosse (BB)
A 24AK Hamburg-Ost (SH)AD Havelland (BB)
A 27AD Walsrode (NI)AS Bremerhaven-Überseehäfen (HB)
A 28AK Oldenburg-Ost (NI)AD Stuhr (NI)
A 29AS Jade-Weser-Port (NI)AK Oldenburg-Ost (NI)
A 30Bundesgrenze D/NL (NI)AK Bad Oeynhausen (NW)
A 40Bundesgrenze D/NL (NW)AK Kaiserberg (NW)
A 44AK Aachen (NW)Bundesgrenze D/BE (NW)
A 67Darmstädter Kreuz (HE)Viernheimer Dreieck (HE)
A 81AK Weinsberg (BW)AD Leonberg (BW)
A 93AD Inntal (BY)Bundesgrenze D/AT (BY)
A 99AK München-West (BY)AK München-Süd (BY)
B 207Fährhafen Puttgarden (SH)AS Heiligenhafen-Ost (SH)

Die Ertüchtigung des Brückenmodernisierungsnetzes richtet sich an verkehrlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen aus und wird letztlich auch zu einer erheblichen Verbesserung der Durchlässigkeit der Infrastruktur für den erlaubnispflichtigen Schwerverkehr führen und damit die Erreichbarkeit von Umschlagstellen und Standorten der Schwerindustrie zuverlässig gewährleisten.

Neben der Ertüchtigung der Bauwerke im Brückenmodernisierungsnetz wird auch die Ertüchtigung der übrigen und nicht im prioritären Netz enthaltenen BASt-Bauwerke, die Ertüchtigung weiterer singulärer Bauwerke an Bundesfernstraßen sowie die Ertüchtigung von Bauwerken im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen an der Strecke weiter vorangetrieben.

Die Modernisierung und Ertüchtigung von Straßenbrücken stellt inzwischen einen Schwerpunkt bei den Erhaltungsinvestitionen dar. Um die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen im Bundesfernstraßennetz beschleunigt abzuarbeiten, wurde im Jahr 2015 ein Programm zur Brückenmodernisierung aufgelegt. In diesem Zusammenhang wurden ab dem Haushaltsjahr 2015 Modernisierungsmaßnahmen mit einem jeweiligen Bauvolumen über 5 Mio. Euro im Straßenbauplan separat dargestellt und die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel in den entsprechenden Erhaltungstiteln gesondert ausgewiesen.

In der aktuellen Finanzplanung sind folgende Haushaltsansätze für das Brückenmodernisierungsprogramm vorgesehen:

Tabelle 2: Vorgesehene Haushaltsmittel für das „Programm Brückenmodernisierung“

Haushaltsjahr

2019

2020

2021

2022

2023

2019-2023

Haushaltsmittel [Mio. EUR]7607808559509594.304

Die Haushaltsansätze enthalten ab 2017 jährlich auch 100 Mio. Euro für die Ertüchtigung kleinerer Brücken mit einem Bauvolumen unter 5 Mio. Euro, um auch die Brückenmodernisierung ganzer Streckenabschnitte voranzutreiben.

Die Zuordnung der Mittel erfolgt fortlaufend und bedarfsgerecht entsprechend der Anmeldung der Länder; hierbei gilt grundsätzlich, dass jede Maßnahme, die Baurecht erhält, auch finanziert wird.

Angesichts der hohen Investitionen für die Ertüchtigung und Modernisierung des Brückenbestandes der Bundesfernstraßen und der Vielzahl der betroffenen Bauwerke wird dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages jährlich berichtet.