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Ziele:

  • Höhere Effizienz bei qualitativ hochwertiger Leistungserbringung während des gesamten Lebenszyklus,
  • Schnellere Realisierung von größeren Infrastrukturmaßnahmen und kürzere Verkehrsbeeinträchtigungen,
  • Förderung von Innovationen in den Bereichen Durchführung und Management von Bau, Betrieb und Erhaltung.

Charakteristika:

  • Lebenszyklusbetrachtung und Leistungserbringung aus einer Hand (Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und (anteillige) Finanzierung),
  • Keine Privatisierung,
  • Funktionale Vorgaben zur Schaffung von Freiräumen für Ideen der Auftragnehmer mit entsprechendem Innovationspotential.

Um die Ziele zu erreichen, werden bei ÖPP folgende Grundsätze angewandt:

  • Kernelement ist die Fokussierung auf den Lebenszyklus des Streckenabschnitts, kombiniert mit der Leistungserbringung aus einer Hand. Die Wertschöpfungskette aus planen, bauen, erhalten und betreiben, verbunden mit einer darauf optimal zugeschnittenen Finanzierung, rückt in den Vordergrund, um eine wirtschaftliche Projekterledigung zu erzielen. Da der ÖPP-Auftragnehmer für alle genannten, auf dem jeweiligen Streckenabschnitt anfallenden Leistungen zuständig ist, kann er z. B. bereits bei der Planung und auch bei der Durchführung des Baus die betrieblichen Aspekte und die Belange der Erhaltung berücksichtigen und sein technisches Know-How frühzeitig einbringen. Daher hat er z. B. ein Eigeninteresse, die Entwässerungseinrichtungen so zu bauen, dass die Reinigung und Erhaltung derselben mit seinen Maschinen praktisch und wirtschaftlich gut durchführbar ist.
  • Da der Auftragnehmer bei ÖPP für einen längeren Zeitraum für das Bauwerk verantwortlich ist, hat er ein großes Eigeninteresse an guter Bauqualität, denn er ist nicht, wie sonst üblich, nach Ablauf der üblichen fünfjährigen Gewährleistungsfrist aus der „Haftung“ entlassen. Die Auftragnehmer haben daher vor dem eigentlichen Bau zum Teil umfangreiche Untersuchungen über die Qualität der einzubauenden Baustoffe getätigt. Zudem wurde beim Ausbau auf möglichst optimale Einbaubedingungen geachtet. Das Risiko der gleichwohl nicht vollständig auszuschließenden Schlechtleistung verbleibt beim Auftragnehmer, der dann auf eigene Kosten die Reparaturen durchführen muss.
  • ÖPP bedeutet auch starke Nutzerorientierung, denn es wird auf zügiges und wirtschaftliches Bauen mit möglichst geringen Verkehrsbeeinträchtigungen geachtet. Für Verkehrsbeeinträchtigungen in der Betriebs- und Erhaltungsphase muss der ÖPP-Auftragnehmer dem Auftraggeber bei den meisten ÖPP-Projekten sog. „Verkehrsbeeinträchtigungskosten“ zahlen. Wenn also z. B. ein Fahrstreifen wegen Grünschnittarbeiten gesperrt ist, muss der Auftragnehmer dem öffentlichen Auftraggeber eine Art Strafzahlung leisten, gestaffelt nach dem Umfang und dem Zeitpunkt der Verkehrsbeeinträchtigung. Ziel ist es, die Verfügbarkeit der Strecke für die Nutzer möglichst umfassend zu gewähren und den Auftragnehmer zu zügigen Arbeiten in möglichst verkehrsarmen Zeiten anzuhalten.
  • Zudem spielt die Frage der Wirtschaftlichkeit eine zentrale Rolle bei ÖPP. Die Bundeshaushaltsordnung verlangt, dass für alle finanzwirksamen Maßnahmen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unter Berücksichtigung der Projektrisiken erstellt werden. Bei ÖPP-Projekten werden die Beschaffungsvarianten „konventionell“ und „ÖPP“ miteinander verglichen. In dieser Betrachtung werden sowohl die Kosten als auch der Nutzen der zu schaffenden Infrastruktur berücksichtigt.