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Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dient dazu, eine für den Maßnahmenträger möglichst wirtschaftliche Beschaffungsform zu identifizieren. Nach § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist für jedes finanzwirksame Handeln des Staates – also nicht nur für ÖPP-Projekte – eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Gemäß des Leitfadens "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten" vom September 2006, den eine Länder- und Bundes-Arbeitsgruppe erstellt hat, sind unterschiedliche WU-Phasen zu unterscheiden:

  • Phase 1: Bedarfsfeststellung und überschlägige Wirtschaftlichkeitseinschätzung (üWE),
  • Phase 2: Erstellung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vWU), bei potenzieller Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Variante Einstellung der Maßnahme in den Haushalt und Start des ÖPP-Vergabeverfahrens,
  • Phase 3: Abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU) auf Basis eines ÖPP-Angebotes und Vertragsabschluss im Fall der ÖPP-Vorteilhaftigkeit und
  • Phase 4: Nachgelagerte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (nWU) / Projektcontrolling.

1. Phase: Bedarfsermittlung

Gesetzliche Grundlage für den Bau bzw. Ausbau der Bundesfernstraßen ist der so genannte Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz ist. Bei ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau handelt es sich regelmäßig um hochbelastete bzw. vordringlich zu realisierende Strecken. Für die ÖPP-Eignung werden u. a. Angaben über den Stand der Baurechtschaffung, die Kosten der Maßnahme, die Lage von Betriebsdienststandorten, die verkehrliche Belastung des Streckenabschnittes und mögliche ÖPP-Hindernisse betrachtet, die eine grundsätzliche ÖPP-Eignung oder Nichteignung aufzeigen. Dies kann im Rahmen einer überschlägigen Wirtschaftlichkeitseinschätzung (üWE) erfolgen. In dieser Phase wird regelmäßig auch das Geschäftsmodell (V-Modell etc.) sowie ein möglicher Projektzuschnitt bestimmt.

2. Phase: Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - vWU

Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vWU) untersucht vor Vergabestart, ob ein Projekt als ÖPP-Variante im Vergleich zur konventionellen Beschaffung vorzugswürdig erscheint. Nur wenn eine ÖPP-Beschaffung potenziell mindestens so wirtschaftlich ist wie eine konventionelle Realisierung der Maßnahme, wird eine Ausschreibung als ÖPP gestartet.

Die vWU besteht aus zwei Elementen: einem Kostenvergleich und einer Nutzwertanalyse.

  • Beim Kostenvergleich werden die Kosten beider Beschaffungsvarianten unter Berücksichtigung gleicher Leistungsbeschreibung, gleicher terminlicher Vorgaben sowie gleicher finanzieller Ausstattung ermittelt. Zudem werden die jeweiligen Risiken identifiziert, analysiert und bewertet. Kostendaten werden für den Vergleichsmaßstab der konventionellen Realisierung, den sog. Public-Sector-Comparator (PSC) ermittelt - daraus wird dann die ÖPP-Beschaffungsvariante abgeleitet. Da vor Ausschreibungsbeginn noch kein ÖPP-Angebot vorliegt, handelt es sich bei der ÖPP-Realisierung zu diesem Zeitpunkt zwangsläufig um eine Prognose der öffentlichen Hand (inklusive Effizienzprognose). Die Nutzenwirkungen der Beschaffungsvarianten werden im Rahmen einer Nutzwertanalyse betrachtet. Dabei fließen sowohl Kriterien ein, die anhand monetärer Größen beurteilt als auch Kriterien, die ausschließlich qualitativ bewertet werden können.
  • Die Ergebnisse des Kostenvergleichs und der Nutzwertanalyse werden abschließend verbal zusammengeführt. Details zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind der Muster-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu entnehmen.

3. Phase: Abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - aWU

Nach Vorlage der endgültigen Bieterangebote wird die konventionelle Umsetzung mit dem bestgereihten ÖPP-Angebot in der aWU verglichen. Im Rahmen der aWU wird damit zugleich geprüft, ob sich die ÖPP-Prognose (inklusive Effizienzprognose) der vWU tatsächlich erfüllt hat. Nur wenn das Angebot des bestgereihten Bieters die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Variante bestätigt (d. h. wirtschaftlicher oder mindestens gleich wirtschaftlich wie die konventionelle Vergleichsvariante ist), kommt der ÖPP-Projektvertrag zustande. Die aWU hat somit auch eine vergaberechtliche Bedeutung. Sie entscheidet mit darüber, ob es zum Vertragsabschluss kommt oder nicht. Auch deshalb ist sie sorgfältig und unter Beachtung realistischer Kosten- und Risikoschätzungen zu erstellen.

4. Phase: Nachgelagerte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung – nWU

Unter der nWU wird die laufende Erfolgskontrolle durch den öffentlichen Auftraggeber während der Vertragslaufzeit verstanden. Sie dient u. a. der laufenden Qualitätskontrolle und dem Erkennen und Analysieren wirtschaftlicher Soll-Ist-Abweichungen (z. B. Grundsatz- oder Einzelfall, Schlussfolgerungen für andere Projekte).