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Ein wichtiger Faktor zur Förderung der Wirtschaftlichkeit und der Realisierung des Lebenszyklusansatzes ist die sachgerechte Verteilung der projektspezifischen Risiken. Grundsätzlich gilt, dass ein Risiko stets von demjenigen getragen werden sollte, der das Risiko am besten beherrschen kann. Dann kann er es gut steuern und so z. B. wirtschaftliche und ablauftechnische Vorteile erzielen.

Die öffentliche Hand bewertet bei ÖPP projektspezifisch die einzelnen Risiken der Projektphasen und verteilt sie entsprechend. Die exakte Risikoverteilung ist Gegenstand der Vertragsverhandlungen, über die endgültige Zuordnung entscheidet die öffentliche Hand. Die Risiken werden im Vertrag klar definiert und projektspezifisch präzise zugeordnet. Das Risiko der rechtzeitigen Fertigstellung des Baus liegt beispielsweise in der Regel im Einwirkungs- und Steuerungsbereich des Auftragnehmers, weshalb dieses dem ÖPP-Vertragspartner zuzuordnen ist. Risiken, die beide Seiten kaum beherrschen können, wie z. B. Änderungen im Bereich der Technik oder höhere Gewalt, werden regelmäßig durch sachgerechte Risikoteilung zwischen beiden Vertragspartnern aufgeteilt. Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft, wer welches Risiko bei ÖPP-Projekten trägt:

Auszug Risiken

Auftraggeber

Auftragnehmer

Planfeststellungsrisiko:janein
Fertigstellungsrisiko:neinja
Erhaltungs- und Betriebsrisiko:neinja
Risiko höhere Gewalt:jaja
Änderung Stand der Technik:ja (ab Bauende)ja (in Bauphase)