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Durch ARS Nr. 12/2012 vom 10.08.2012, hat das BMDV die Ortsdurchfahrtenrichtlinie den Ländern mit der Bitte um Anwendung übersandt. Mit ARS Nr. 24/2022 vom 19.12.2022 wurden die Pauschalen nach Nr. 14 Absatz 4 ODR erhöht.

Die Ortsdurchfahrtenrichtlinien enthalten umfassende Regelungen über das Recht in der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße, so etwa über den Begriff und die rechtliche Bedeutung sowie den Umfang der Ortsdurchfahrt wie auch über die Bau-, Erneuerungs- und Unterhaltungsmaßnahmen bei geteilter Baulast zwischen Bund und Gemeinde sowie die Eigentumsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt. In den Anlagen finden sich Vereinbarungsmuster für die Straßenbaulastträger. Die Ortsdurchfahrtenrichtlinien sind wie folgt gegliedert:

  • Teil I:  Allgemeines
  • Teil II: Umfang der Ortsdurchfahrt
  • Teil III: Maßnahmen des Baus, der Erneuerung und Unterhaltung bei geteilter Baulast
  • Teil IV: Eigentumsverhältnisse
  • Teil V: Anlagen

Weitere Einzelheiten sind den o. g. ARS zu entnehmen.

Kontaktadresse:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
E-Mail: ref-stb15@bmdv.bund.de
FAX: +49 (0)228-99-300-3429