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Quelle: Grenzwertkommission

Die Grenzwertkommission - der volle Name lautet „Gemeinsame Arbeitsgruppe für Grenzwertfragen und Qualitätskontrolle“ - ist eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin e.V. (DGRM), der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. und der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie e.V. (GTFCh) im Jahre 1993 gegründet wurde. Mitglieder sind jeweils drei Vertreter/innen der drei Fachgesellschaften und ein/e Vertreter/in der Bundesanstalt für Straßenwesen. Als Gäste sind jeweils Vertreter/innen der Bundesministerien für Justiz und Verkehr geladen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Institutionen für 4 Jahre vom Verkehrsministerium berufen. Die Grenzwertkommission liefert den wissenschaftlichen Input z. B. bei Fragen der Änderung der Anlage zu dem § 24a StVG oder bei Anfragen an die Ministerien. .Namensgebend ist die kontinuierliche Beschäftigung mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Hinblick auf die Etablierung von Grenzwerten.

Neben einer Definition von analytischen Grenzwerten wird in den letzten Jahren zunehmend die Einführung von Gefahren-Grenzwerten im Straßenverkehr für (illegale) Drogen diskutiert. Allerdings ist z. B. aufgrund pharmakokinetischer Besonderheiten einiger Drogen eine Konzentrations-Wirkungsbeziehung nicht so einfach wie bei Alkohol ableitbar, bei dem nach Konsum eine wissenschaftlich charakterisierbare Konzentrations-Wirkungsbeziehung vorliegt.