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Ein Mechaniker arbeitet am Unterboden eines Kraftfahrzeugs

Quelle: AdobeStock / industrieblick

Die jüngst angepasste Förderrichtlinie regelt die Förderung der Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Personenkraftwagen (Pkw) und Nutzfahrzeugen (Lkw) sowie mobilen Maschinen mit Selbstzündungsmotor (Diesel). Im Hinblick auf eine mögliche deutlich erhöhte Marktnachfrage im Nachgang zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Luftqualitätsrichtlinie soll über diese Förderrichtlinie sichergestellt werden, dass die Nachrüstunternehmen in die Lage versetzt werden, Systeme im Markt verfügbar zu machen. Die Hardware-Nachrüstung auf freiwilliger Basis kann durch eine erhöhte Verfügbarkeit nachhaltig angeregt werden. Die Maßnahme ist daher zur raschen Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen in Deutschland geboten.

Zweck der Förderung ist es, durch einen finanziellen Anreiz die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung bei Dieselkraftfahrzeugen zu schaffen und damit einen spürbaren und anhaltenden Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in belasteten Städten und anliegenden Landkreisen zu leisten. Eine Projektförderung ist bis zum 30.06.2026 möglich.