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Verkehrskreuzung in einer Stadt

Quelle: BMDV

Seit 2021 können Länder und Gemeinden Bundesmittel vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für ihre Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort einsetzen. Das BMDV hat dafür das sehr erfolgreiche Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt.
Die Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm "Stadt und Land" bildet die Grundlage und den Rahmen u.a. für die Verteilung der Finanzhilfen des Bundes. Die weitere Ausgestaltung und Festlegung der Fördermodalitäten übernehmen die Länder in Eigenverantwortung.

Von 2021 bis 2023 stehen insgesamt rund 1,01 Mrd. Euro zur Verfügung.

Mit dem Bundeshaushalt 2023 wurde das stark nachgefragten Programm „Sonderprogramm Stadt und Land“ zunächst bis 2028 verstetigt.

Ein Nachtrag zur Fortschreibung der Verwaltungsvereinbarung wurde mit den Ländern abgestimmt und von allen Parteien unterzeichnet.

Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, im Sonderprogramm „Stadt und Land“ auch die Bewilligung von Projekten über das Jahr 2023 hinaus investitionsgerecht zu ermöglichen.

Für den Zeitraum 2024 - 2028 stehen nunmehr weitere Mittel in Höhe von 805 Mio. Euro bereit.

Grafik: RadRevolution – Sonderprogramm Stadt und Land

Quelle: BMDV

Mit dem Sonderprogramm soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – auch im ländlichen Raum.
Die Finanzhilfen des Bundes werden für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Stadt- Umland-Verbindungen – auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Wie eine attraktive und sichere Radverkehrsinfrastruktur in unserem Land aussehen kann, zeigt das BMDV mit dem Leitfaden “Einladende Radverkehrsnetze”.

Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr
  • sowie im Rahmen der Aufstockung aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 auch die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radverkehrsinfrastrukturen duch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten.

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.

Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projektlisten erhebt. Tut es das nicht, gelten sie als genehmigt. Die Länder achten auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.