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Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL:

Ich begrüße die Förderzusage des Bundes für den 29 km langen Radschnellweg zwischen Friedrichshafen und Baindt sehr. Im bundesweiten Vergleich liegt Baden-Württemberg mit mittlerweile acht geförderten Radschnellverbindungen an der Spitze. Insbesondere in der aktuellen Krisenzeit sehen wir, wie wichtig das Fahrrad für unsere tägliche Mobilität ist. Deshalb benötigt das Rad mehr Platz im Straßenraum und schnelle Radwege.

Zum Projekt in Friedrichshafen:

Das BMDV fördert mit rund 3 Mio. Euro die Planung des Radschnellwegs von Friedrichshafen bis Baindt mit einer Länge von insgesamt ca. 29 Kilometer. Sie bildet einen Teil der Hauptpendlerachse in Oberschwaben parallel zur stark belasteten Bundesstraße 30. Die Projektträgerschaft liegt beim „Regionalverband Bodensee-Oberschwaben“. Der Planungszeitraum beginnt im nächsten Jahr und wir voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Allgemein zu Radschnellwegen:

Radschnellwege sind:

  • in der Regel über 10 Kilometer lang;
  • haben prognostiziert mindestens 2000 Fahrradfahrten täglich;
  • sind in der Regel 3 Meter (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) breit;
  • sind von anderen Verkehrsmitteln getrennt;
  • haben sichere und komfortable Kreuzungspunkte;
  • haben eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung;
  • werden dauerhaft und verkehrssicher betrieben und unterhalten – einschließlich Winterdienst.

Damit sind Radschnellwege besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Sie eignen sich für Pendlerverkehre, helfen dabei, Staus zu vermeiden und den Verkehr insgesamt zu verflüssigen. Sie reduzieren Lärmbelastung und Schadstoffemissionen und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz.

Zur Förderung:

Das BMDV stellt seit 2017 jährlich 25 Millionen Euro für Radschnellwege bereit. Im Zuge des beschlossenen Klimapaketes ist vorgesehen, diese Förderung ab dem Jahr 2021 bis 2023 auf 50 Mio. Euro zu verdoppeln. Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau. Gefördert werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung. Interessierte Gemeinden bzw. Gemeindeverbände können beim jeweiligen Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung.

Weitere Radschnellwege, die eine Förderung des BMDV erhalten, sind:

  • Heidelberg – Mannheim
  • Achim , zwischen Bremen und Verden
  • Königsweg – Kronprinzessinnenweg in Berlin
  • Heilbronn – Bad Wimpfen
  • Schorndorf – Fellbach
  • Aachen – Herzogenrath
  • „RS1 Ruhr“ Abschnitt Bochum
  • „RS1 Ruhr“ Abschnitt Gelsenkirchen
  • „Wiesental“ von Lörrach bis Schopfheim
  • Ludwigsburg – Waiblingen
  • „Neckartal“ von Esslingen nach Plochingen und Reichenbach
  • Freiburg nach Waldkirch und Emmendingen
  • Braunschweig-Wolfenbüttel/Salzgitter

Möglich wurde diese Förderung durch eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvereinbarung unter nachfolgendem Link: www.bmdv.bund.de/Radschnellwege.