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Künstlerische Darstellung einer Spurhalteassistenz im Innenraum eines Autos

Quelle: Adobe Stock / Mike Mareen

Das internationale Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften hat am 24. Juni 2020 die UN-Regelung für das automatisierte Spurhaltesystem (ALKS) beschlossen. Genehmigungen nach dieser neuen UN-Regelung (Nr. 157) für Personenkraftwagen (Fahrzeuge der Klasse M1) können in Deutschland und Europa seit dem 22. Januar 2021 (Datum des völkerrechtlichen Inkrafttretens) grundsätzlich erteilt werden.

Als erstes „Level 3“-System kommt das automatisierte Spurhaltesystem bei einer maximalen Geschwindigkeit von 60 km/h auf Autobahnen beispielsweise im Stau zur Anwendung. Ein solches System übernimmt bei Aktivierung sowohl die Längs- und Querführung des Fahrzeugs als auch die Überwachung und Erkennung des Umfelds und die damit verbundene sichere Reaktion auf Verkehrssituationen und andere Verkehrsteilnehmende. Nach diesem Konzept kommt dem Fahrzeugführenden während dieser Phase die Rolle zu, innerhalb einer vorgegebenen kurzen Zeitspanne von derzeit 10 Sekunden in der zu Lage sein, die volle und sichere Kontrolle des Fahrzeugs nach einer systemseitig gegebenen Übernahmeaufforderung wieder aufzunehmen.

Seitens des BMDV wurde eine Erweiterung der UN-Regelung für ALKS bereits im September 2020 in der UNECE Working Party on Automated / Autonomous and Connected Vehicles (GRVA) auf internationaler Ebene vorgestellt und initiierte somit eine internationale Expertengruppe, welche die Vorschläge Deutschlands sowie anderer Vertragsstaaten und der Industrie, intensiv beraten hat. Unter der Leitung der Europäischen Kommission, dem Vereinigten Königreich und Deutschlands, hat die Expertengruppe eine Folgestufe dieser Regelung - unter Beibehaltung des oben beschriebenen, ursprünglichen Konzepts - erarbeitet, welche nunmehr eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge im hochautomatisierten ALKS Betrieb auf bis zu 130 km/h auf Autobahnen sowie einen Fahrstreifenwechsel durch das hochautomatisierte System in diesem Anwendungsbereich ermöglicht. Genehmigungen für Systeme nach dieser erweiterten UN-Regelung können in Deutschland und Europa für Kraftfahrzeuge (Fahrzeuge der Klassen M und N) seit dem 04. Januar 2023 (Datum des völkerrechtlichen Inkrafttretens) grundsätzlich erteilt werden.