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Lkw auf einer Landstraße

Quelle: Adobe Stock / m.mphoto

Ab dem 11.07.2023 unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung der Ausstattung von neuen Nutzfahrzeugen und Trailern mit solchen Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei diesen bewirken. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger bekanntgemacht; sie ist hier zu finden.

Das Programm ist Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms der Bundesregierung.

Bezuschusst wird die Anschaffung solcher Komponenten, deren Einsatz (im Nutzfahrzeug bzw. Trailer) zu erheblich effizienterem Fahrzeugbetrieb führt und damit den Energieverbrauch bzw. den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen mindert.

Bei Förderquoten zwischen 15-25 Prozent werden zu diesem Zweck mit Blick auf die Anschaffung reiner Komponenten bis zu 5.000 Euro pro Feature pro Fahrzeug ausgezahlt, für die Anschaffung des sog. "eTrailer", d.h. eines Trailers mit integrierter E-Maschine zum Antrieb des Fahrzeuges und zur Rekuperation von Bremsenergie, ist eine Förderung von bis zu 10.000 Euro möglich.

Anträge sollen ab dem 24.07.2023 bis zum 31.03.2024 beim Bundesamt für Logistik und Mobilität gestellt werden können. Dies erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über die Portalseite https://antrag-gbbmvi.bund.de/ (eService-Portal). Das Antragsverfahren ist antragstellerfreundlich gestaltet und beschränkt sich auf eine überschaubare Anzahl an erforderlichen Nachweisen. Der Umfang der rechtsverbindlich abzugebenden Erklärungen ergibt sich aus der Förderrichtlinie.