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Visualisierung einer Vernetzung von Fahrzeugen auf einer Autobahn

Quelle: Adobe Stock / metamorworks

Die Digitalisierung des Mobilitätssektors läuft in Deutschland auf allen Ebenen mit hoher Geschwindigkeit. Automatisierung und Vernetzung werden den Verkehr sicherer, umweltfreundlicher und effizienter machen. Der Einsatz autonomer (fahrerloser) und vernetzter Verkehrsmittel insbesondere im öffentlichen Verkehr wird ein wesentlicher Bestandteil der zukünftigen Mobilität sein - sowohl im Straßenverkehr als auch auf Schiene und Wasserstraße.

Mit der Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ sollen anwendungsorientierte Forschungsvorhaben im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr, einschließlich der Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Die Vorhaben sollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit sowie zu einer effizienten und emissionsreduzierten Mobilität sowie gesellschaftlicher Teilhabe und Akzeptanz des autonomen und vernetzten Fahrens beitragen.

Ziel der Förderung ist, dass

  • automatisierte, autonome und vernetzte Fahrzeuge über die bisher stattfindende Erprobung hinaus inhärenter und Teil eines digitalen, verkehrsträgerübergreifenden, vernetzten Mobilitätssystems werden,
  • insbesondere autonome Fahrfunktionen des Level 4 der Kategorisierung der SAE im Regelbetrieb zur Anwendung gebracht werden,
  • die öffentliche Sichtbarkeit und Akzeptanz für automatisierte, autonome und vernetzte Mobilität erhöht werden,
  • Beiträge zur Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für autonomes Fahren in öffentlichen Verkehren geleistet werden,
  • innovative Mobilitätskonzepte eine moderne, leistungsfähige, klimaneutrale und umweltschonende, bedarfsorientierte, verlässliche, barrierefreie und bezahlbare Mobilität für alle ermöglichen, und
  • der technologische Fortschritt der Wirtschaft neue, nachhaltige Impulse mit Blick auf Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität gibt.

Die Förderrichtlinie wurde am 09.09.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden. Die Aufforderung zur Einreichung von Projektskizzen erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe, welche auf der Webseite des BMDV und des Projektträgers veröffentlicht werden.

Projektskizzen zur Förderung von Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ und dem ersten Förderaufruf zu dieser Förderrichtlinie waren bis zum 21. Oktober 2022 (23:59 Uhr) einzureichen. Derzeit gibt es keinen offenen Förderaufruf. Der unten wiedergegebene Förderaufruf dient ausschließlich zur Information.