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Symbolbild: Mann fährt Mofa

Quelle: Symbolbild AdobeStock / antonloshchinin

Sachinformationen

Was ist neu?

  • Folie statt Blech, kleben statt schrauben: Mofa-Kennzeichen sind seit dem 1. März 2021 auch in Form einer Klebefolie zugelassen. Die Folie könnte das bisherige Blechschild langfristig ersetzen.
  • Damit wird das Anbringen des Kennzeichens einfacher, günstiger und fälschungssicherer.

Wie kam es zur neuen Verordnung?

  • Mit der Ministerverordnung hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Folienlösung für die Versicherungskennzeichen zum Praxistest zugelassen.
  • Ziel war, Prozesse für Fahrzeughalter und Versicherungswirtschaft zu vereinfachen, Aufwände zu verringern und Ressourcen zu schonen.
  • Mit den Versicherungsplaketten für Elektrokleinstfahrzeuge wurden bereits erste positive Erfahrungen mit einer Kennzeichenfolie gemacht. Darauf baut das BMDV jetzt auf und möchte die Vorteile auch für die anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nutzen.

Wie ist es bisher geregelt?

  • Grundsätzlich gilt: Mit jedem neuen Versicherungsjahr sind die Versicherungskennzeichen an Kraftfahrzeugen auszuwechseln, um einen aktuellen Nachweis der erforderlichen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gut sichtbar am jeweiligen Fahrzeug zu erbringen.
  • Diese Kennzeichen sind für viele Fahrzeuge vorgeschrieben, die nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen: Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
  • Die Ausgabe der Kennzeichen erfolgt über den jeweiligen Versicherer.
  • Bisher werden jedes Jahr in Deutschland rund 2 Millionen Versicherungskennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech produziert, die nach einem Jahr Gültigkeit entsorgt werden müssen.

Was sind die Vorteile der neuen Folienlösung?

  • Die Folie wird mit Hilfe einer Trägerplatte, die meist aus Kunststoff besteht, am Fahrzeug befestigt.
  • Bei der Folienlösung muss also nach einem Jahr lediglich die Kennzeichenfolie erneuert werden, die Trägerplatte kann weiterverwendet werden.
  • Diese Lösung ist zusammen mit dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in technischer Hinsicht bewertet und gutachterlich geprüft worden.
  • Durch die Produktion einer Kennzeichenfolie entstehen weniger Treibhausgasemissionen als bei der Produktion eines herkömmlichen Versicherungskennzeichens aus Blech.
  • Außerdem enthält die Folie ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal, das das Fälschen erschwert: ein Hologramm, das in herkömmlichen Versicherungskennzeichen nicht vorhanden ist, aber bereits Bestandteil der Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge ist.

Ab wann heißt es: kleben statt schrauben?

  • Die Verordnung wurde vom BMDV gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als Ausnahmeverordnung erlassen und am 31. August 2020 (BGBl. I S. 1968) im Bundesgesetzblatt verkündet.
  • Die Versicherer konnten sich auf die Möglichkeit der Folienlösung vorbereiten und diese mit Beginn des Versicherungsjahres am 01.03.2021 anbieten.

Wie geht es danach weiter?

  • Die Folienlösung wird zunächst in einer Testphase von drei Jahren erprobt und anschließend evaluiert.
  • Das bedeutet konkret:

    • Die Folienlösung kann zunächst für drei Jahre als Alternative zu den herkömmlichen Blechschildern angeboten werden.
    • Im dritten Jahr wurde die Folienlösung auf den bezweckten Nutzen evaluiert. Die Folienlösung hat sich in vielen Punkten bewährt. Einzelne Aspekte werden aber noch weiter erprobt.
    • Zur Fortsetzung der Erprobung ist der Geltungszeitraum der Ausnahmeverordnung um eineinhalb Jahre verlängert worden. Sie gilt nunmehr bis zum 31. August 2025 (BGBl. 2024 I Nr. 18).
  • Die Regelung ist vor allem an Mofa- und Mopedfahrer adressiert, sie gilt für alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Das sind insbesondere Kleinkrafträder, beispielweise Mopeds.