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Quelle: Fotolia / Manfred Steinbach

Welche Bedeutung haben Notbremsassistenten?

  • Ein Notbremsassistent ist ein vorausschauendes Fahrerassistenzsystem, das bei Kollisionsgefahr warnt und, wenn erforderlich, selbsttätig eine Notbremsung einleitet. Er kann insbesondere helfen, Auffahrunfälle mit schweren Nutzfahrzeugen zu vermeiden.
  • Notbremsassistenten sind abhängig von der Fahrzeugkategorie und –bauart schrittweise seit November 2013 EU-weit eingeführt worden. Seit November 2018 ist diese Einführung abgeschlossen, d.h. Notbremsassistenten sind seitdem EU-weit für bestimmte Lkw und Busse (Neufahrzeuge und neue Typen) verpflichtend vorgeschrieben.

Was unternimmt das BMDV?

  • Für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Verkehrssicherheit oberste Priorität.

  • Das BMDV setzt sich daher seit vielen Jahren dafür ein, das Potenzial von Notbremsassistenten zu nutzen. Ziel ist es, die Systeme kontinuierlich weiter zu verbessern und effektiver zu machen:

    • Ein wichtiger Ansatzpunkt für einen verbesserten Schutz vor Fahrzeugkollisionen und Auffahrunfällen ist die Anpassung der technischen Anforderungen an Notbremsassistenzsysteme – insbesondere mit Blick auf Leistungsfähigkeit dieser Systeme. Dies wurde auch durch die Forschungsergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bestätigt.

    • Basierend auf der Initiative des BMDV höhere Anforderungen an die Fahrassistenzsysteme bei Lkw und Bussen zu stellen, wurden im Juli 2022 neue Vorgaben zur Notbremsassistenz auf Ebene der UNECE beschlossen. Die seitens einer international besetzten Expertengruppe unter deutscher und japanischer Leitung zuvor erarbeiteten Vorgaben der technischen Expertengruppe berücksichtigen den verbesserten Stand der Technik von Notbremssystemen, welche in der Studie der BASt erforscht wurden. Durch die neuen Vorgaben werden Notbremsassistenten noch sicherer und effektiver.

Unter anderem wurde beschlossen, dass sich die Systeme künftig bei Unfallgefahr frühzeitiger einschalten. Droht ein Lkw auf ein stehendes Fahrzeug zu fahren, wird die Geschwindigkeit stark reduziert. Dies kann insbesondere an einem Stau-Ende Leben retten.

Neu ist auch, dass Notbremsassistenten ihre Wirkung nicht mehr nur auf Autobahnen entfalten sollen: Die neue Generation von Notbremsassistenten muss neben Fahrzeugen auch Fußgänger erkennen können. Damit wird der Anwendungsbereich von Lkw-Notbremsassistenzsystemen erstmalig auf den innerstädtischen Bereich erweitert.

Die Änderungen gelten völkerrechtlich auf UN-Ebene ab September 2025 für neue Fahrzeugtypen und ab September 2028 für alle Neufahrzeuge. Fahrzeughersteller können diese neuen Anforderungen grundsätzlich ab In-krafttreten auf UN-Ebene anwenden und somit freiwillig früher verbesserte Systeme auf den Markt bringen.

Diese Regelungen müssen in einem weiteren Schritt innerhalb der EU noch in verbindliches Recht umgesetzt werden. Das BMDV wird sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die neuen Anforderungen und Einführungsfristen auch im Rahmen der EU-Fahrzeugtypgenehmigung verpflichtend verankert werden.

Zu welchen Ergebnissen kommt die BASt-Studie?

  • Ziel der Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) war es, das Potenzial von Notbremsassistenten – insbesondere durch Fahrversuche – zu untersuchen.
  • Analysiert wurde die Leistungsfähigkeit von Lkw-Notbremsassistenzsystemen, z. B. der Geschwindigkeitsabbau bei bevorstehenden Kollisionen und die Erkennung von stehenden Fahrzeugen.
  • Erforscht wurde im realen Straßenverkehr außerdem, unter welchen Bedingungen eine manuelle Abschaltung der Systeme – die derzeit zulässig ist – tatsächlich sinnvoll ist und ob danach eine automatische Wiederaktivierung erfolgen sollte.


  • Die Untersuchung zeigt:

    • Die technische Weiterentwicklung von Notbremsassistenten führt bei drohenden Kollisionen zu einem immer schnelleren Geschwindigkeitsabbau als bisher – und damit zu immer mehr Situationen, bei denen sich Kollisionen gänzlich vermeiden lassen. Insbesondere an Stau-Enden können die Systeme schon heute mehr leisten als sie – den EU-weiten Vorschriften entsprechend – müssen.
    • Auf der Autobahn kam es während der Untersuchung zu keinen Fehlwarnungen und Fehlbremsungen – mit Ausnahme von wenigen Fällen an Baustellen.
    • Durch die fortschreitende Entwicklung ist allerdings davon auszugehen, dass Notbremsassistenten in Zukunft auch komplexe Baustellen-Situationen meistern können: Insbesondere durch die Kombination von Sensoren und dazugehöriger Software werden die Systeme immer leistungsfähiger
  • Der BASt-Forschungsbericht bestätigt das außerordentliche Potenzial von Notbremsassistenten.
  • Die BASt hat ihren Forschungsbericht im Februar 2020 auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Geltende internationale Regelungen:

  • Die Fahrzeugtypgenehmigung für Pkw, Lkw und Kraftomnibusse ist EU-weit harmonisiert.
  • Die EU-Typgenehmigungsvorschiften (in Abhängigkeit des Genehmigungszeitpunktes entweder die Richtlinie 2007/46/EG oder Verordnung (EU) 2018/858) schaffen einen harmonisierten Rahmen mit den Verwaltungsvorschriften sowie allgemeine technische Anforderungen für die Genehmigung aller in ihren Geltungsbereich fallenden Neufahrzeuge sowie der in diesen Fahrzeugen zur Verwendung bestimmten Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten. Diese Richtlinie bzw. Verordnung muss in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich angewendet werden.
  • Zur Durchführung dieser Typgenehmigungsvorschriften werden in Rechtsakten besondere technische Anforderungen für den Bau und den Betrieb von Fahrzeugen festgelegt. Daher kommen im Rahmen der EU-Typgenehmigung neben den entsprechenden EU-Rechtsakten auch bestimmte UN-Regelungen zur Anwendung. Der Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG bzw. Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 enthält jeweils eine vollständige Auflistung dieser Rechtsakte. Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 bzw. Verordnung (EU) 2019/2144 werden für die jeweiligen technischen Anforderungen die entsprechend anzuwendenden Änderungsserien vorgeschrieben.
  • Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 wurden Notbremsassistenzsysteme für bestimmte Lkw und bestimmte Busse (Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M2 und M3) verpflichtend vorgeschrieben.
  • Notbremsassistenzsysteme wurden allgemein für die genannten Klassen bei neuen Fahrzeugtypen nach einem festgelegten Zeitschema – abhängig von der Fahrzeugkategorie und -bauart – schrittweise seit dem 1. November 2013 eingeführt. Die Einführung wurde zum 1. November 2018 abgeschlossen.
  • Der technische Fortschritt bei hochentwickelten Fahrzeugsicherheitssystemen eröffnet neue Möglichkeiten, die Zahl der Unfälle und Verletzten weiter zu senken.
  • Daher sind künftig auch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Notbremsassistenzsystemen auszurüsten: Am 5. Januar 2020 ist die EU-Verordnung Nr. 2019/2144 zur allgemeinen Sicherheit und zum Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern in Kraft getreten. Die Verordnung ist ab dem 6. Juli 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend anzuwenden. Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Ergänzende Hintergrundinformationen:

  • Das BMDV hat auf UNECE-Ebene bereits seit 2017 mehrere Vorschläge eingebracht, um die UN-Regelung Nr. 131 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Notbremsassistenzsystems (engl.: Advanced Emergency Braking System, AEBS) anzupassen.
  • Das BMDV hat die Erkenntnisse des abgeschlossenen BASt-Forschungsprojekts aktiv in die internationalen Diskussionen eingebracht und somit eine Verschärfung der technischen Anforderungen an Lkw-Notbremsassistenzsysteme in den internationalen Arbeitsgruppen, insbesondere der neu etablierten Expertengruppe unter deutscher Leitung, erreicht.