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Die 10. Änderungsverordnung Lang-Lkw wurde am 13.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 14.11.2020 in Kraft getreten.

Das sind die wichtigsten Neuerungen der 10. Änderungsverordnung Lang-Lkw:

  • Mehr als 200 neue Strecken werden in die Positivliste aufgenommen.
  • Brandenburg gibt erstmals das gesamtes Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1) frei.

Hintergrundinformationen:

Lang-Lkw bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Die Lang-Lkw Typen 2 bis 5 können im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom BMDV aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung. Der Lang-Lkw Typ 1 ist derzeit bis Ende 2023 befristet zugelassen.

Der Abschlussbericht der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) zum Feldversuch mit Lang-Lkw wurde im Dezember 2016 veröffentlicht.

Wesentliche Ergebnisse sind:

  • Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw
  • Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 Prozent und 25 Prozent
  • Kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur
  • Sehr geringe Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße