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Mathematische Berechnung

Quelle: Fotolia / Kenishirotie

Die Berechnung des Punktestandes für Fahrerlaubnisinhaber, die mehrfach Verkehrsverstöße begehen, ist im Fahreignungs-Bewertungssystem festgelegt. Punkte können erst berücksichtigt werden, wenn der Verkehrsverstoß rechtskräftig festgestellt worden ist, etwa durch Bußgeldbescheid oder Strafurteil nach Ablauf der angegebenen Rechtmittelfrist. Dann erhöhen die Punkte den Punktestand aber bereits rückwirkend ab dem Tattag, also dem Tag, an dem der Verstoß begangen wurde.

Nach rechtskräftiger Feststellung wird der Verkehrsverstoß zunächst im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gespeichert, wenn der Verstoß unter die Liste der einzutragenden Tatbestände fällt. Das KBA teilt den neuen Verstoß dann der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mit. Die Fahrerlaubnisbehörde berechnet nun den aktuellen Punktestand anhand sämtlicher Eintragungen im Fahrerlaubnisregister und prüft, ob eine Maßnahme des Fahreignungs-Bewertungssystems zu erteilen ist.

Unabhängig davon erteilt das KBA den Betroffenen auf Antrag schriftliche Auskunft über die im FAER zu ihrer Person gespeicherten Eintragungen. In der Auskunft ist auch eine unverbindliche Punktestandsmitteilung enthalten. Diese ist immer unverbindlich, da für die belastbare Punktestandsfeststellung allein die Fahrerlaubnisbehörde zuständig ist. Zudem liegen dem KBA nicht immer alle erforderlichen Informationen vor. So hängt der Punktestand in bestimmten Fällen auch davon ab, ob bereits eine Maßnahme ergriffen worden ist, was dem KBA aber erst zeitverzögert bekannt wird.

Die Fallbeispiele in der als Anlage beigefügten PDF-Datei geben Einblick in die Einzelheiten der Berechnung des Punktestandes durch die Fahrerlaubnisbehörde.