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Illustration eines Autos mit Mauszeiger, eine Hand mit Smartphone und ein Kfz-Kennzeichen

Quelle: BMDV

Keine Wartezeit und kein Behördengang: Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden.

Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich abgesenkt.

Die Umsetzung der Online-Fahrzeugzulassung obliegt – wie alle zulassungsrechtlichen Aufgaben – den Bundesländern und Kommunalverwaltungen. Diese stellen entsprechende i-Kfz-Portale zur Verfügung, die seit dem 1. September 2023 auf i-Kfz Stufe 4 aufgerüstet werden müssen. Weitere Informationen zum Verfahren sind daher auf der Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde zu finden.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung für juristische Personen

Mit Stufe 4 können erstmals auch juristische Personen Zulassungsvorgänge über i-Kfz-Portale abwickeln.

Seit September 2023 erfolgt zudem die Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Über diese können beim KBA registrierte juristische Personen wie zum Beispiel Autohäuser und Flottenbetreiber Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln. Die GKS prüft die Zulassungsanträge und leitet fehlerfreie Anträge an die i-Kfz-Portale weiter. Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet. Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde entscheidet über den Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und die Verfügbarkeit des Kennzeichens.

Die Vorteile von i-Kfz

Grafik: Vorteile der internetbasierten Fahrzeugzulassung. Behördengang 24/7 möglich. Keine Wartezeiten. Von überall nutzbar. Sofort losfahren.

Quelle: BMDV

Diese Zulassungsvorgänge können Bürgerinnen und Bürger und juristische Personen online durchführen

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)

Wie funktioniert i-Kfz?

Die Bundesländer und Kommunalverwaltungen stellen i-Kfz-Portale für die Bürgerinnen und Bürger und seit September 2023 auch für juristische Personen bereit. Die Portale sind über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde erreichbar. Juristische Personen mit vielen Zulassungsvorgängen (z.B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) registrieren sich über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).


Quelle: Komm.One

Diese Unterlagen werden benötigt

Zur Identifizierung:

Bürgerinnen und Bürger:

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
  • Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung

Juristische Personen:

  • Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Zur Zahlung:

  • Bankverbindung (IBAN)

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung werden zusätzlich benötigt:

  • gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) [nicht erforderlich bei Neuzulassung]
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und ggf. Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) sowie ggf. Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes

Für die Abmeldung wird keine Identifizierung benötigt, nur:

  • ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes

So funktioniert die Anmeldung eines Neuwagens

Voraussetzungen:

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben

5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
12. Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht.

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

So funktioniert die Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf sich selbst

Hinweis: Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.

Voraussetzungen:

  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden

5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
12. Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

So funktioniert die Abmeldung/Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Voraussetzungen:

  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
4. Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
6. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
7. Antragsdaten werden automatisiert validiert
8. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
9. Eingaben und Antragstellung bestätigen
10. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
11. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
12. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

So funktioniert die Umschreibung eines Fahrzeugs mit Halterwechsel

Voraussetzungen:

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.

5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
12. Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

So funktioniert die Umschreibung eines Fahrzeugs ohne Halterwechsel

Voraussetzungen:

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert’s:

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden

5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
12. Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen und losfahren

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

So funktioniert die Tageszulassung

Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.

Voraussetzungen:

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Schritt für Schritt: So funktioniert’s:

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben

5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen (ersetzt die Plaketten) und sofort losfahren.
11. Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
12. Die Halterin oder der Halter erhält die entwerteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

So funktioniert die Zulassung von Fahrzeugen durch juristische Personen via GKS

Grafik: Zulassung von Fahrzeugen durch juristische Personen via GKS. Deutschlandkarte mit schematischer Darstellung der Datenübertragungen zwischen KBA und Zulassungsstellen sowie Autohäusern.

Quelle: BMDV

Juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (z.B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) registrieren sich ab September 2023 für die Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Über die GKS können Unternehmen die Zulassungsvorgänge für sich selbst und andere Personen – auch in großer Zahl – abwickeln. Durch die digitale Abbildung von Vollmachten sind somit auch Zulassungen im Autohaus möglich.

Voraussetzungen zur Nutzung:

  • unterzeichnete Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben des KBA
  • Unternehmenskonto mit ELSTER zur einmaligen Identifizierung
  • mehr als 500 Zulassungsvorgänge pro Jahr

Weitere Informationen zur GKS sind auf dieser Webseite des KBA bereitgestellt.

Unterlagen

Definition

Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode

Quelle: Deutschland-Online

Muster der ab dem 01.01.2015 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I - ehemals Fahrzeugschein)
Freigelegter Sicherheitscode

Quelle: i-Kfz




Unbeschädigte Abdeckung des Sicherheitscodes der ZB I







Freigelegter Sicherheitscode der ZB I
(Dokument ungültig)

Siegelplakette mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode

Quelle: Deutschland-Online

Stempelplakette mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode
Freigelegter Sicherheitscode

Quelle: Deutschland-Online

Freigelegter Sicherheitscode der Stempelplakette
Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode

Quelle: i-Kfz

Muster der ab dem 01.01.2018 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II – ehemals Fahrzeugbrief)
Unbeschädigte Abdeckung des Sicherheitscodes

Quelle: i-Kfz

Unbeschädigte Abdeckung des Sicherheitscodes der ZB II
Freigelegter Sicherheitscode (Dokument ungültig)

Quelle: i-Kfz

Freigelegter Sicherheitscode der ZB II (Dokument ungültig)
Manipulierter Sicherheitscode (Dokument ungültig)

Quelle: i-Kfz

Beschädigter Sicherheitscode der ZB II (Dokument ungültig)

So funktioniert das Anbringen der Stempelplakette

Informationen zum Projekt „i-Kfz“

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat als Vorreiter des deutschen E-Governments mit dem Projekt „i-Kfz“ das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland digitalisiert. Die Entwicklung von i-Kfz erfolgte stufenweise. Mit der Einführung der vierten und letzten Stufe zum 1. September 2023 wird die Entwicklung abgeschlossen und die Zulassungsvorgänge vollständig automatisiert.

Stufe 1:

Seit dem 1. Januar 2015 kann die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen im Internet beantragt werden. Grundlage dafür ist die Einführung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und neuer Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.

Stufe 2:

Seit dem 1. Oktober 2017 kann über i-Kfz auch die Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen beantragt werden. Damit einher geht die bundesweite Erfassung, Speicherung und Überprüfung der Daten von der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes in Echtzeit. Damit wird die Grundlage für die Digitalisierung weiterer Zulassungsvorgänge geschaffen.

Zum 1. Januar 2018 wurde der Zulassungsbescheid Teil II (ZB II) mit verdecktem Sicherheitscode eingeführt.

Stufe 3:

Seit dem 1. Oktober 2019 können auch Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online abgewickelt werden. Die Außerbetriebsetzung, die Umschreibung mit und ohne Halterwechsel und die einfache Adressänderung werden vollständig automatisiert. Bei der Umschreibung kann die Halterin oder der Halter das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb nehmen.

Außerdem steht der fahrzeugindividuelle Datensatz aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung der Zulassungsbehörde digital zur Verfügung. Die Fahrzeughersteller sind verpflichtet, die Datensätze digital an eine zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu übermitteln. Dies ermöglicht die Überprüfung der technischen Fahrzeugeigenschaften im internetbasierten Zulassungsverfahren.

Stufe 4:

Zum 1. September 2023 wird i-Kfz vollständig automatisiert und vereinfacht. Zudem werden die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge gesenkt. Erstmals können auch juristische Personen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen.

Die Identifizierungsmöglichkeiten für natürliche Personen werden erweitert. Bürgerinnen und Bürger können sich nun auch mit der BundID ausweisen. Juristische Personen können sich über das Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat identifizieren. Für die Außerbetriebssetzung entfällt die Identifizierung.

Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Als Nachweis dient der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses als PDF bereitgestellt wird. Neu ist auch die Tageszulassung sowie die Beantragung von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

Ab dem 1. September 2023 können sich juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (z.B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) für die Nutzung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren. Über diese können Unternehmen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln.

Illustration eines Autos mit Linien zu Dokumenten, einem Smartphone, einem Ausweis, einem Kfz-Kennzeichen und einer Person, die einen Laptop bedient

Quelle: BMDV