Mit einer neuen Verordnung sollen künftig die Erstzulassung, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen online durchgeführt werden können. Zudem soll für bestimmte Vorgänge eine vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung eingeführt werden und bei der Umschreibung das sofortige Losfahren ermöglicht werden.
Abmeldung und Wiederzulassung in bestimmten Fällen können bereits heute digital durchgeführt werden.