
Quelle: Bundesdruckerei GmbH
Der Führerschein wird im Scheckkartenformat ausgegeben. So sieht der Führerschein aus:
Vorderseite:

Quelle: Bundesdruckerei GmbH
1. Name 2. Vorname 3. Geburtsdatum und -ort 4a. Ausstellungsdatum der Karte 4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins 4c. Name der Ausstellungsbehörde 5. Nummer des Führerscheins 6. Lichtbild des Inhabers 7. Unterschrift des Inhabers 8. Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen 9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde |
Rückseite:

Quelle: Bundesdruckerei GmbH
9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen 10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet. 11. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen 12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in codierter Form 13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland 14. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) |
Der Führerschein wird zentral von der Bundesdruckerei hergestellt. Das Feld 14 auf der Rückseite ist beschreibbar. Der Fahrerlaubnisprüfer kann deshalb das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis in den vorbereiteten Führerschein eintragen, so dass dem Bewerber der Führerschein wie bisher trotz der zentralen Herstellung unmittelbar nach Bestehen der Prüfung ausgehändigt werden kann.
Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben werden in Feld 12 in Form von Schlüsselzahlen eingetragen. Die Schlüsselzahl 01.01 bedeutet z. B., dass der Inhaber der Fahrerlaubnis eine Brille tragen muss. Bei der Ausstellung des Führerscheins wird der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen informiert. Sie ergibt sich außerdem aus der Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung, die zum Download zur Verfügung steht.
Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, von Sonderfällen (z. B. bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis für Lkw oder Bus bzw. bei der Beantragung eines Internationalen Führerscheins) abgesehen, nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht zu werden. Dies gilt auch für DDR-Führerscheine.
Natürlich können die Führerscheine auf freiwilliger Basis umgetauscht werden. Zum Beispiel bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, seinen „alten“ Führerschein im „Papierformat“ in einen modernen Führerschein im „Scheckkartenformat“ umzutauschen. Zwar müssen die „alten“ Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden, dennoch sollten Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen werden. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde durchzuführen.