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Kfz-Kennzeichen in Deutschland

Quelle: BMDV

Das gegenwärtige Kennzeichensystem in Deutschland wurde 1956 eingeführt, 1990 auch in den neuen Ländern. Durch Kreisgebietsreformen in den vergangenen Jahrzehnten haben sich jedoch Zuschnitt und Name der Verwaltungsbezirke (wie zum Beispiel der Landkreise) geändert. Viele vertraute Unterscheidungszeichen sind dadurch verschwunden. Das alte Kennzeichen durfte zwar nach bisherigem Recht an dem Fahrzeug, für das es zugeteilt wurde, weiter geführt werden, konnte aber keinem neuen Fahrzeug mehr zugeteilt werden. Es war damit „auslaufend“. Zudem galt bis November 2012: Ein Verwaltungsbezirk - ein Unterscheidungszeichen. Es wurde im Zuge der Verwaltungsreformen deshalb bisher regelmäßig eine neue Buchstabenkombination eingeführt.

Anlass und Zweck der Neuregelung von 2012

Die Verkehrsminister der Länder hatten den Bund aufgefordert, die Länder bei der Wiedereinführung alter, auslaufender und bereits ausgelaufener Altkennzeichen durch entsprechende Rechtsänderung zu unterstützen. Es sollte zudem ermöglicht werden, dass von einer Zulassungsbehörde mehrere Unterscheidungszeichen zugeteilt werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat daher mit Zustimmung des Bundesrates eine entsprechende Verordnung erlassen, die am 1. November 2012 in Kraft trat. Nunmehr können die Länder, die dies wünschen, die Wiederausgabe der Altkennzeichen beim BMDV beantragen. Dies betrifft Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke, die zurzeit bestehen. Es betrifft zudem alle Buchstabenkombinationen, die in der Vergangenheit ausgegeben wurden. Allein die Länder treffen die Entscheidung, ob von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.
Neue, bisher nicht ausgegebene Buchstabenkombinationen können dagegen nur dann von den Ländern beim BMDV beantragt werden, wenn neue Verwaltungsbezirke gegründet werden.

Wer kann alte, auslaufende Kfz-Kennzeichen beantragen? 

Antragsberechtigt sind nur die Länder selbst, nicht die Zulassungsbehörden. Die Länder entscheiden dabei, ob sie die bisher als auslaufend eingestuften Unterscheidungszeichen wieder einführen und beim BMDV beantragen wollen. Bei der Schaffung neuer Verwaltungsbezirke liegt das Antragsrecht für die Unterscheidungszeichen ebenfalls bei den Ländern.

Das BMDV macht, wie bisher schon, keine eigenen Vorschläge und greift auch nicht in den regionalen Entscheidungsprozess ein. Das BMDV erteilt eine Genehmigung, solange die Buchstabenkombination des Unterscheidungszeichens nicht bereits vergeben ist. Zudem darf die Buchstabenkombination nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Einen festgeschriebenen Kriterienkatalog hierfür gibt es nicht. Die Unterscheidungszeichen werden anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dies macht eine flexible Handhabung der unterschiedlichen regionalen Wünsche möglich.

Wie wurde die Regelung angenommen?

Seit dem 1. November 2012 wurden durch das BMDV weit über 300 bisher auslaufende Unterscheidungszeichen auf Antrag der Länder neu festgelegt (Stand: 01.01.2024). Somit erhöht sich auch die Anzahl der in Deutschland zuteilbaren Unterscheidungszeichen auf über 700.