Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Panorama-Aufnahme des Neckars

Quelle: Info & Idee, Ludwigsburg

Anders als andere Verkehrsträger sind unsere großen Flüsse Verkehrsader, Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum zugleich. Als Transportwege verbinden sie Metropolen und Häfen. Aber die Gewässer sind auch angestammter Lebensraum für Tiere und Pflanzen, den es zu schützen gilt. Und immer höher schätzen wir Menschen in unserer modernen Gesellschaft den hohen Freizeit- und Erholungswert von Gewässern und Flusslandschaften mit ihren angrenzenden Auen.

Eine ausschließlich ökonomisch-technische Perspektive ist ebenso wie eine rein ökologisch orientierte Sichtweise angesichts der vielfältigen Nutzungsansprüche an Bundeswasserstraßen nicht zielführend. Die Bereitschaft der Beteiligten zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit sind gleichermaßen wie innovative technische Lösungen sowie transparente Planungsprozesse und Kooperationen die Grundlage für die Vereinbarkeit von Umwelt und Verkehr.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und die Bundesanstalten für Gewässerkunde (BfG) und für Wasserbau (BAW) stellen sich dieser Herausforderung. Wir beschreiten mit verschiedenen Initiativen zur Berücksichtigung von Natur und Umwelt und zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie an Bundeswasserstraßen sowie mit dem gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium entwickelten Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ neue Wege.

Investitionen in eine grüne Infrastruktur bringen vielfachen Nutzen sowohl für die Natur als auch für Wachstum und Beschäftigung in der Gesellschaft. Wo immer dies wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist, streben wir Lösungen an, die Natur und Verkehr in Einklang bringen.

Kiesstrand Rhein

Quelle: BfG

Berücksichtigung von Natur und Landschaft

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist für die verkehrliche Unterhaltung der Bundeswasserstraßen hoheitlich zuständig. Auch wenn sich die Ziele der Unterhaltung der WSV nach den verkehrlichen Aufgabenstellungen richten, sind dabei stets Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Daneben unterhält die WSV als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen diese auch in wasserwirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben bestehen klare Querverbindungen zu naturschutzfachlichen Fragestellungen, wie sie insbesondere in den europäischen Naturschutzrichtlinien (Flora-Fauna-Habitat- [FFH-] und Vogelschutz-Richtlinie), aber auch der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) begründet sind.

Zur Umsetzung dieser Aufgaben gilt es, das Potenzial der WSV zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands der Bundeswasserstraßen auszuschöpfen um Lebensräume zu schützen, die Biodiversität an unseren Flüssen zu stärken und so den umweltfreundlichen Verkehrsträger Wasserstraße nachhaltig weiter zu entwickeln. Dabei sind durch integrative Lösungen ökologische und verkehrliche Aspekte in Einklang zu bringen.

Altarm Rhein

Quelle: BfG

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie hat den Schutz der Gewässer sowie eine nachhaltige Gewässernutzung zum Ziel. Die Umsetzung der WRRL ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr trägt mit seinen nachgeordneten Behörden, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt für Gewässerkunde und der Bundesanstalt für Wasserbau selbstverständlich zur Erreichung der Ziele bei.

Grundsätzlich sollen durch die Umsetzung der WRRL der „gute ökologische Zustand“ und der „gute chemische Zustand“ erreicht bzw. erhalten und eine Verschlechterung des Zustands vermieden werden. Der Begriff „Zustand“ umfasst dabei biologische, strukturelle und physikalisch-chemische Merkmale.

Eine Ausnahme bilden künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper: Das sind solche Gewässer, die den guten Zustand insbesondere aufgrund der vorhandenen Nutzungen durch den Menschen nicht erreichen können. Für sie gilt das „gute ökologische Potenzial“ als Ziel. Das „gute ökologische Potenzial“ ist ein weniger strenges Kriterium als der „gute ökologische Zustand“. Es beinhaltet ein reduziertes, an die Nutzung der künstlichen oder erheblich veränderten Oberflächengewässer angepasstes Qualitätsziel. Die Bundeswasserstraßen sind insbesondere auf Grund der zahlreichen Eingriffe durch den Menschen in der Regel als erheblich veränderte Oberflächengewässer eingestuft oder es handelt sich um künstliche Gewässer.

Die WRRL wurde bereits im Jahr 2002 durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in deutsches Recht umgesetzt. Zuletzt trat am 1. März 2010 das neue WHG des Bundes in Kraft. Danach übernimmt die WSV die Verantwortung, im Sinne der WRRL die sogenannte „ökologische Durchgängigkeit“ an den vom Bund errichteten oder von ihm betriebenen Stauanlagen an Bundeswasserstraßen herzustellen, wenn dies zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist.

Bereits im Jahr 2008 hat die WSV die Verantwortung für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung der Bundeswasserstraßen übernommen. Zusammen mit der noch in dieser Legislaturperiode angestrebten Zuständigkeitsübertragung für den wasserwirtschaftlichen Gewässerausbau leistet die WSV damit wesentliche Beiträge zur Zielerreichung der WRRL.

Fischaufstiegsanlage Koblenz

Quelle: BfG

Die ökologische Durchgängigkeit umfasst vor allem die ungehinderte Wanderung (stromauf und stromab) von Fischen und wirbellosen Kleinlebewesen zwischen ihren Nahrungs-, Laich- und Rückzugslebensräumen. Querbauwerke wie Stauanlagen oder Schleusen stellen oft unüberwindbare Hindernisse dar.

Auch wenn dies im Sinne der Durchgängigkeit ideal wäre und im Einzelfall auch geprüft wird: In der Regel ist ein Rückbau von Stauanlagen in Bundeswasserstraßen aufgrund der etablierten Kultur- und Naturlandschaften im Stauraum nicht möglich. Negative Auswirkungen können sich durch einen Rückbau nicht nur für die Schifffahrt, sondern zum Beispiel auch für die Landwirtschaft, angrenzende Bebauung und Verkehrswege sowie Naturschutzgebiete ergeben. Daher wird die ökologische Durchgängigkeit in den meisten Fällen durch Fischaufstiegsanlagen sowie ggf. Maßnahmen zum sicheren Fischabstieg an den bundeseigenen Wehren geplant und umgesetzt.

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde und die Bundesanstalt für Wasserbau unterstützen die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bei dieser anspruchsvollen Aufgabe: Sie beraten bei der praktischen Umsetzung und schließen zudem Wissenslücken durch anwendungsorientierte Forschung.

Das bundesweite Priorisierungskonzept „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen“ gibt einen Überblick über die umzusetzenden Maßnahmen und die Zeitplanung. Es wurde erstmals 2012 durch das
Bundesministerium veröffentlicht und 2015 fortgeschrieben. Das Konzept gibt der WSV den Rahmen für die Gesamtaufgabenerledigung vor und ist eng an die durch die Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen 6-jährigen Bewirtschaftungszyklen angelehnt. Das Konzept wurde mit den für die Umsetzung und Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie zuständigen Bundesländern und mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt.

Weiterführende Links:

Elbe-Panorama mit Buhne

Quelle: BfG

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist für die verkehrliche Unterhaltung der Bundeswasserstraßen hoheitlich zuständig. Daneben ist sie, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt, als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen auch für deren wasserwirtschaftliche Unterhaltung verantwortlich.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz umfasst die wasserwirtschaftliche Unterhaltung die „Pflege und Entwicklung“ eines Gewässers. Durch die explizite Orientierung der wasserwirtschaftlichen Unterhaltungsmaßnahmen an den Bewirtschaftungszielen und Maßnahmenprogrammen nach EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich die Aufgaben der WSV hinsichtlich der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen über den reinen Verkehrsbezug hinaus auch auf die aktive Erreichung ökologischer Zielstellungen erweitert.

Dies wird unterstützt durch die Erstellung von Unterhaltungsplänen für Wasser- und Uferflächen zur Berücksichtigung von Anforderungen des Natur- und Artenschutzes sowie der Wasserrahmenrichtlinie und die Bereitstellung einer Fallbeispielsammlung für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands. Auch werden alternative technisch-biologische Bauweisen zur Uferbefestigung erprobt und Flächen für die „Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen auf allen Flächen des Bundes" (StrÖff) vorgehalten.

Weiterführende Links:

Kanu auf der unteren Havel

Quelle: Götz Lemberg

Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland"

Bundesregierung und Bundestag haben 2017 das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ beschlossen. Mit diesem gemeinsamen Programm von Bundesverkehrsministerium und Bundesumweltministerium werden wir besonders an den kaum noch von der Güterschifffahrt benötigten Nebenwasserstraßen in die Renaturierung von Fließgewässern und Auen investieren und damit neue Akzente in Richtung Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung setzen. Darüber hinaus werden auch im verkehrlich intensiv genutzten Kernnetz der Bundeswasserstraßen Renaturierungsprojekte als „ökologische Trittsteine“ verwirklicht, wenn sie mit den verkehrlichen Zielen vereinbar sind.

Wir betonen, dass für Infrastrukturentscheidungen vor allem an den Nebenwasserstraßen in Zukunft nicht allein der Güterverkehr das ausschlaggebende Kriterium darstellt, sondern grundsätzlich die Freizeitschifffahrt und die ökologischen Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind.

Der Bund bekennt sich damit zu seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die in seinem Eigentum stehenden Wasserstraßen. Noch in dieser Legislaturperiode soll die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen, so dass die Kompetenz der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie der Bundesanstalt für Gewässerkunde und der Bundesanstalt für Wasserbau verstärkt zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Flusslandschaften mit hoher Attraktivität für Erholungssuchende eingesetzt werden können.

Schon vor den o.g. Beschlüssen von Bundeskabinett und Bundestag haben das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium im Jahr 2016 die WSV, BfG und BAW mit der Umsetzung von fünf Modellprojekten an Rhein und Weser zum Blauen Band beauftragt. Daraus konnten wertvolle Erkenntnisse für die Umsetzung weiterer Maßnahmen gewonnen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bereits 2019 hat unser Partner im Programm, das Bundesumweltministerium, das Förderprogramm „Auen“ veröffentlicht. Dieses Förderprogramm richtet sich unter anderem an Naturschutz- und Umweltverbände sowie Landkreise und Kommunen, die Projekte zur naturnahen Entwicklung der Auen an Bundeswasserstraßen planen. Die WSV unterstützt diese Projektträger, um die gewünschte Vernetzung von Fluss, Ufer und Aue zu erreichen und entwickelt dabei eigene Projektideen.