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Küstenschiff

Quelle: AdobeStock / Kara


Die Küstenschifffahrt ist in Bezug auf den regionalen und europäischen Warentransport, als auch im Hinblick auf weitere küstennahe Betätigungsfelder, wie z.B. den Aufbau und Betrieb von Offshore-Windparks, von hoher gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Die Förderrichtlinie „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ (NaMKü) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bildet den Rahmen für die Unterstützung der deutschen Küstenschifffahrt bei der Modernisierung von Bestandsschiffen sowie einer innovativen und technologisch führenden Ausrüstung von Schiffsneubauten. Im Jahr 2023 stellt das BMDV nach derzeitiger Planung etwa 20 Mio. Euro an Fördermitteln für die dargestellten Maßnahmen zur Verfügung.

Ziel ist es, die Küstenschifffahrt nachhaltig und technologieoffen zu modernisieren. Inhaltliche Schwerpunkte sind der Bereich der Motorenmodernisierungen sowie Maßnahmen zur Schadstoffminderung und Verbesserung der Energieeffizienz. Adressiert werden dabei auch Themen wie alternative Antriebe (bspw. mit den Kraftstoffen Methanol, Ammoniak, Wasserstoff) oder aber Windassistenzsysteme.

Auf Basis der Förderrichtlinie, die ab dem 01.01.2021 gilt, wurde der vierte Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen veröffentlicht.

Die Antragsunterlagen sind elektronisch über das Antragsportal easy-online und postalisch beim Projektträger (TÜV Rheinland Consulting GmbH) einzureichen.
Die Antragsunterlagen werden bereitgestellt unter folgender Internetadresse: www.namkue.de.

Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter folgender Internetadresse: www.namkue.de.

Bei Fragen kann der beauftragte Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH über namkue@de.tuv.com oder telefonisch unter 030 / 756874 201 kontaktiert werden.


Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü)

Vierter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß Nummer 7 der Förderrichtlinie „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ (NaMKü) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 18.11.2020