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Verwaltung und Betreuung der Wasserstraßen

Quelle: Fotolia / Irina Fischer

Die Binnenschifffahrt stellt eine wichtige Säule für den multimodalen Güterverkehr in Deutschland und in Europa dar. Sie hat zudem nicht nur eine verkehrliche Bedeutung, sondern auch eine umweltpolitische Relevanz. Das Binnenschiff ist durch eine sehr hohe Massenleistungsfähigkeit, Energieeffizienz, Sicherheit und geringe Lärmbelastung charakterisiert. Es ist für die Versorgung von Industrie und Handel systemrelevant und unverzichtbar.

Die Förderung der Binnenschifffahrt als ein gemessen an den Transportmengen vergleichsweise nachhaltiger Verkehrsträger ist sowohl ein Schwerpunkt der deutschen als auch europäischen Verkehrs- und Klimapolitik. Durch gezielte und effektive Anreize für Investitionen in emissionsfreie und emissionsarme Antriebssysteme, in die Nachrüstung von Emissionsminderungssysteme sowie in Energieeffizienzmaßnahmen sollen die Voraussetzungen für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt als wichtiger Verkehrsträger gestärkt werden. Darüber hinaus soll durch die Verlagerung von Güterverkehr auf die Wasserstraßen die multimodalen Gütertransportkette auf umweltfreundliche Weise verbessert und zur Entlastung der Straßeninfrastruktur beitragen. Durch sinnvolle Anreize in Investitionen in Systeme der Digitalisierung und Automatisierung an Bord, Erhöhung der Einsatzfähigkeit von Güterschiffen bei Niedrigwasserphasen und Anpassung der Binnenschiffsflotte zur Erschließung neuer Verkehre, soll die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt erhöht und Verlagerungen auf die Wasserstraße erzielt werden.

Ab dem Jahr 2024 besteht das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen aufgrund der aktuellen EU-beihilferechtlichen Entwicklung aus drei Förderrichtlinien und zwar der „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße“, der „Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen“ und der „Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen“. Zum 1. Januar 2027 sollen die drei Förderrichtlinien wieder in eine zusammengeführt werden.

Das Förderprogramm wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt betreut.

Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier.