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Draufsicht der Konsole einer Schiffsbrücke

Quelle: BMDV

Die Schifffahrt wird jünger und weiblicher: Der Bundesrat hat dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes zugestimmt – und damit den Weg frei gemacht für die leichtere Nachwuchsgewinnung an Seelotsinnen und Seelotsen.

Bisher benötigten Bewerberinnen und Bewerber für die Seelotsenanwartschaft ein Befähigungszeugnis zum Kapitän und müssen zur See gefahren sein. Das Problem: Immer weniger Personen erfüllen diese Voraussetzungen. Trotz aller Anstrengungen ist die Zahl der Schiffe unter deutscher Flagge in den letzten Jahren rückläufig gewesen. Somit gibt es immer weniger deutsche Kapitäne mit Seefahrtzeit – und das bei zunehmendem Schiffsverkehr.

Die Konsequenz: Schon in sechs Jahren könnte es nicht mehr genug Lotsinnen und Lotsen geben, um Schiffe sicher von und zu den deutschen Seehäfen zu führen. Entstehende Wartezeiten bei der Abfertigung wären ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die Gesetzesänderung modernisiert und verbessert die Ausbildung qualitativ: Künftig können Lotsinnen und Lotsen neben den bisher bereits möglichen Zugangswegen auch berufsintegriert an einer Fachhochschule ausgebildet werden. Am Ende steht ein Masterabschluss als Nautiker im Lotswesen. Durch den Wegfall der Seefahrtzeit bei dem neuen Zugangsweg wird der Beruf auch für Frauen interessanter. Jährlich könnten bis zu 40 neue Lotsinnen und Lotsen ausgebildet werden.

Die Ausbildung erfolgt angepasst an die Vorausbildung zwischen 12 und 24 Monaten. Dabei steht der Praxisbezug im Mittelpunkt: Die Kenntnisse und Fertigkeiten werden direkt im Arbeitsalltag der Brüderschaften (Körperschaften des Öffentlichen Rechts, in denen die Lotsen Mitglied sind) vermittelt. Durch umfassende praktische und theoretische Prüfungen wird die Sicherheit des Schiffsverkehrs nachhaltig verbessert. Die Berufseignungsprüfung wird intensiviert.

Voraussetzungen für den Einstieg in die Ausbildung mit dem Ziel Masterabschluss sind ein Bachelor in Nautik, das Befähigungszeugnis zum Nautischen Wachoffizier, die Berufseignungsprüfung sowie die körperliche Eignung, Zuverlässigkeit, außerdem deutsche und englische Sprachkenntnisse. Aber auch für Bewerberinnen und Bewerber, die die herkömmlichen Voraussetzungen erfüllen, bleibt der Beruf mit der hohen Verantwortung für die Sicherheit der deutschen Schifffahrtswege attraktiv.