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Quelle: Fotolia / contrastwerkstatt

Ausbildung

In Abhängigkeit von der gewählten Fachrichtung sind Behörden auf kommunaler, Landes- und/ oder Bundesebene in die Ausbildung zum technischen Referendariat eingebunden. Die Einstellungsbehörden, die Stellen ausschreiben, Bewerberinnen bzw. Bewerber auswählen und einstellen, finden sich überwiegend auf Landesebene (Ministerien, Landesämter oder Verwaltungen der Regierungsbezirke) sowie – bei einigen Prüfungsausschüssen – zusätzlich auch auf der Bundesebene. Daneben gibt es Prüfungsausschüsse, für die ausschließlich auf der Bundesebene eingestellt wird – dazu zählen beispielsweise Bahnwesen, Luftfahrttechnik und Wehrtechnik. Im Anhang findet sich eine Übersicht der Zulassungs- und Einstellungsbehörden in den Ländern bzw. auf Bundesebene.

Die Ausbildung erfolgt durch Behörden auf kommunaler Ebene und auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie bei Unternehmen in der privaten Wirtschaft. Dadurch sollen die mit dem jeweiligen Prüfungsausschuß verbundenen Aufgaben und Anforderungen auf den verschiedenen Ebenen vermittelt werden und auch das Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen kennengelernt werden. In den Prüfungsausschüssen, für die ausschließlich auf Bundesebene eingestellt wird, erfolgt die Ausbildung in den entsprechenden Bundesämtern (z.B. Eisenbahnbundesamt oder Luftfahrtbundesamt) und deren nachgeordneten Behörden.

Vielfach sind auch Hospitationen bei Wirtschaftsunternehmen vorgesehen. Diese können, je nach Prüfungsausschuß, sowohl verpflichtenden Charakter haben als auch im Sinne einer freiwilligen Hospitation erfolgen. Die für die einzelnen Prüfungsausschüssen vorgesehenen Ausbildungsbehörden und -stationen sind im „Blauen Heft“ dargestellt, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das technische Referendariat, die das Kuratorium des Oberprüfungsamtes den ausbildenden Ländern als Empfehlung an die Hand gibt, sowie in den entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder und des Bundes.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die 13 Prüfungsausschüsse und diejenigen Bundesländer, in denen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den jeweiligen Prüfungsausschüsse existieren. Die Stellenausschreibungen und Einstellungstermine sind bei den Mitgliedsverwaltungen und Prüfungsausschüssen zu erfragen. (In den Anlagen zu dieser Seite finden sich eine Tabelle mit den Adressen der Einstellungsbehörden für die jeweiligen Prüfungsausschüsse in den einzelnen Ländern und beim Bund sowie eine Übersicht der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder und des Bundes.)

Architektur
alle Bundesländer, Bund
Bahnwesen
Hamburg (Das Eisenbahnbundesamt und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bilden für das Land Hamburg in den Prüfungsausschüssen Bahnwesen und Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen aus), Bund (Eisenbahnbundesamt)
Geodäsie und Geoinformation
alle Bundesländer
Landespflege
Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Luftfahrttechnik
Bund (Luftfahrtbundesamt)
Maschinen- und Elektrotechnik
der Wasserstraßen
Hamburg (Das Eisenbahnbundesamt und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bilden für das Land Hamburg in den Prüfungsausschüssen Bahnwesen und Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen aus), Bund (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung)
Maschinen- und Elektrotechnik
in der Verwaltung
Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bund
Stadtbauwesen
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt
Städtebau
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Straßenwesen
Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Umwelttechnik
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Wasserwesen
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Hamburg Port Authority, Bund
Wehrtechnik
Bund (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr)

Prüfung

Das technische Referendariat wird mit der Großen Staatsprüfung/dem Staatsexamen abgeschlossen. In diesem sollen die Referendarinnen und Referendare belegen, dass sie die an der Hochschule erworbenen Kenntnisse anzuwenden verstehen, dass sie mit den Aufgaben der Verwaltungen ihre Prüfungsausschusses und den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut sind sowie dass sie über wirtschaftliches Denken und Managementkenntnisse verfügen.

Für die Abnahme der Großen Staatsprüfung/des Staatsexamens ist das Oberprüfungsamt zuständig, das für seine Mitgliedsverwaltungen das gesamte Prüfungswesen organisiert. Dazu zählt in erster Linie die Bestellung der Prüferinnen bzw. Prüfer für die 13 Prüfungsausschüsse. Darüber hinaus trägt das Oberprüfungsamt Sorge für den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungen und stellt sicher, dass in allen Prüfungsausschüssen vergleichbare Prüfungsanforderungen gelten und gleiche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden.

Die Prüfung umfasst in der Regel eine Häusliche Prüfungsarbeit, für die eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen zur Verfügung steht, vier Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (jeweils sechs Stunden an vier aufeinander folgenden Tagen) sowie eine Mündliche Prüfung in sechs Fächern an zwei Prüfungstagen. Das Oberprüfungsamt entscheidet über die Zulassungsanträge zur Großen Staatsprüfung/zum Staatsexamen, händigt die Themen der Häuslichen Prüfungsarbeit und die Themen für die Schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht an die Ausbildungsbehörden aus und nimmt die Mündlichen Prüfungen ab.