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Blumen auf einer Wiese © Julia Baumeister

Quelle: Julia Baumeister

Zur Bewerbung für ein technisches Referendariat im Prüfungsausschuss „Landespflege“ wird in den ausbildenden Bundesländern ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium im Studiengang ‚Landespflege‘ verlangt (Diplom- oder konsekutiver Masterabschluss). Zusätzlich werden in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen einiger Bundesländer die Studiengänge ‚Landschaftsarchitektur‘ und ‚Landschaftsplanung‘ genannt, sowie in den niedersächsischen Regelungen die Studiengänge ‚Naturschutz‘,,Landschafts- und Freiraumentwicklung‘ sowie ‚Umweltplanung‘. In den Verordnungen mehrerer Länder findet sich die Ergänzung, dass weitere geeignete Studiengänge anerkannt werden können.