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Mann mit Regenschirm

Quelle: Fotolia / ra2 studio

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr trägt aus seiner Zuständigkeit für Verkehrsinfrastrukturen, Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit und digitale Infrastrukturen heraus auch die Verantwortung für Aufgaben der zivilen Notfallvorsorge bzw. der präventiven Gefahrenabwehr und Krisenbewältigung für die verschiedenen Verkehrsträger. Damit verbunden ist die Fähigkeit zum Krisenmanagement im gesamten Zuständigkeitsbereich. Diese wird regelmäßig überprüft und sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen sowie der technische Fortschritt werden in der Weiterentwicklung des Krisenmanagements ebenso berücksichtigt wie sich wandelnde Krisenszenarien in einer immer stärker vernetzten und digitalisierten Gesellschaft. Insbesondere das zunehmende Risiko von Schadenslagen, etwa durch Naturkatastrophen, Terroranschläge oder Cyber-Attacken verlangt die Vernetzung aller Ebenen und die die professionelle Organisation der Kommunikation in der Bewältigung der Krise.

Die Notfallvorsorge, die Gefahrenabwehr und das Krisenmanagement des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sind eingebettet in einen internationalen und nationalen Verbund von Verantwortlichen für Prävention und Schadensbewältigung.

Auf Basis der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ aus dem Jahr 2002 wurden die bestehenden Systeme durch Bund und Länder fortentwickelt, um angesichts von Gefahren wie der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, der Proliferation von Massenvernichtungswaffen, der Verbreitung von Pandemien und Seuchen, zivilisatorisch bedingter Schadenslagen und der Zunahme von natürlichen Gefahren (Klimawandel) dem synergetischen Einsatz von Mitteln der unterschiedlichen Akteure im nationalen Krisenmanagement einen besonderen Stellenwert beizumessen.

Zur Bewältigung außergewöhnlicher Gefahren- oder Schadenslagen im Inland gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ein leistungsfähiges Hilfeleistungssystem. Die Länder sind für den Katastrophenschutz (Katastrophenschutzvorsorge und -bekämpfung) verantwortlich. Sie bewältigen die u.a. durch Naturkatastrophen, Klimaveränderungen, Großschadensereignisse, Pandemien/Seuchen und auch durch Gefahren des internationalen Terrorismus entstehenden Lagen in eigener Verantwortung. Der Bund unterstützt hierbei die Länder bei besonders großflächigen Schadenslagen oder solchen von nationaler Bedeutung in vielfältiger Weise (Information, Koordination, Beratung und Bereitstellung von Ressourcen).

Bei fast allen Schadenslagen sind Verkehr und digitale Infrastruktur direkt oder indirekt betroffen, indem der Verkehrsfluss, die Mobilität von Menschen und der Fluss des Waren und Gütern unterbrochen wird oder indem der Verkehrsinfrastruktur eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der Lage (Transport von Hilfsgütern, Rettungswege, Aufrechterhaltung oder Ermöglichung von zuverlässigen Kommunikationswegen etc.) zukommt.

Für das Krisenmanagement auf Bundesebene ist in Abhängigkeit von der konkreten Gefahren- oder Schadenslage das jeweils fachlich zuständige Ressort federführend. In den Ressorts, die zur Bewältigung einer Gefahren- oder Schadenslage beitragen können, wurden Vorkehrungen (z.B. organisatorisch-technische Vorbereitungen, Erreichbarkeitsregelungen) getroffen, um kurzfristig spezifische Krisenstäbe aufrufen zu können. Der Krisenstab des federführenden Ressorts übernimmt die Koordinierung im Bund sowie die Abstimmung mit den von der Gefahren- oder Schadenslage betroffenen Ländern. Zugleich gewährleisten die anderen Ressorts, dass kurzfristig Verbindungspersonen in den Krisenstab des federführend koordinierenden Ressorts entsandt werden können.

Um das effiziente Zusammenwirken der Krisenstäbe des Bundes und der Länder zu üben, werden seit dem Jahr 2004 ressort- und länderübergreifende Krisenmanagementübungen (LÜKEX) und Planbesprechungen der Interministeriellen Koordinierungsgruppe durchgeführt. Zwischen Bund und Ländern wurde vereinbart, diese Übungsserie in einem 2-jährigen Rhythmus fortzuführen.

Darüber hinaus führt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr regelmäßige Übungen mit seinen vorgehaltenen Krisenmanagementstrukturen durch.