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Quelle: BMDV

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt auch in diesem Jahr den Einbau von Abbiegeassistenten. Es gibt weiterhin zwei Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen. Zum einen können seit dem 9. Januar 2023 Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs im Rahmen des De-Minimis-Programms erneut eine Förderung für den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen beantragen. In 2024 können darüber hinaus wieder über das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ neue Anträge für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Busse mit mindestens neun Sitzplätzen gestellt werden. Ab 07. Juli 2024 ist die Ausstattung mit Abbiegeassistenzsystemen für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht, so dass die aktuelle FRL außer Kraft tritt (s. Nr. 12 der Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen vom 29. März 2021). Über eine etwaige Verlängerung und Anpassung für die Förderung der Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen wird rechtzeitig entschieden.

Bundesminister Volker Wissing:

Jeder Abbiegeassistent, den wir fördern, bedeutet mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Deshalb setzen wir unsere Förderung auf zwei Ebenen fort. Mein Dank gilt allen, die bereits mit Abbiegeassistent unterwegs sind – oder ihn jetzt beantragen. Wer mit Abbiegeassistent fährt, ist ein Vorbild und schützt Leben.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen steht auf zwei Säulen:

  • Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen seit 9. Januar 2023 wieder über das De-Minimis-Programm fördern lassen.
  • Alle anderen (bspw. Kommunen, Reisebus-Unternehmen, kommunale Unternehmen) können ihre Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen über unser Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme" fördern lassen. Im Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ sind für 2024 insgesamt 9,25 Millionen Euro vorgesehen.

Wo kann man eine Förderung beantragen?

Anträge können jeweils beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt werden.

Weitere Infos erhalten Sie hier.

Rückfragen zur Förderung und zur „Aktion Abbiegeassistent“ können Sie gerne auch per Mail an das BMDV stellen: Sie erreichen uns unter abbiegeassistent@bmdv.bund.de.

Wann sind Abbiegeassistenten bei Lkw Pflicht?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat sich bei der Europäischen Kommission und bei den anderen EU-Mitgliedstaaten stets für eine Ausrüstungspflicht mit Abbiegeassistenten eingesetzt und diese erreicht. Laut der EU- Verordnung 2019/2144 zur Typgenehmigung, die am 16. Dezember 2019 verkündet wurde, sind Abbiegeassistenten (dort: „Totwinkel-Assistent“) ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend. Zu diesem Zeitpunkt tritt deshalb die bestehende Förderrichtlinie vom 29. März 2021 außer Kraft. Über eine etwaige Verlängerung und Anpassung für die Förderung der Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen wird rechtzeitig entschieden.

Es ist der Initiative des BMDV zu verdanken, dass Abbiegeassistenzsysteme anders als zunächst geplant zukünftig in allen neuen Kraftomnibussen und Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3) verpflichtend vorgeschrieben sind.