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Europäische Verkerhspolitik

Europäische Verkehrspolitik

EU-Ratspräsidentschaft:

Deutschland hatte vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU) übernommen. Damit leitete Deutschland sechs Monate die Sitzungen des EU-Rates und war dafür verantwortlich, dass EU-Rechtsvorschriften vorangebracht werden.

Weitere Informationen zur Ratspräsidentschaft finden Sie hier.

Hintergrund

Verkehr ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der EU. Mit 5 % der Arbeitsplätze und 7 % Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt trägt er wesentlich zum Funktionieren der Europäischen Wirtschaft bei. Ein leistungsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem kann Europa im globalen Wettbewerb spürbare Vorteile bringen.

Die EU-Kommission hat mit ihrem Weißbuch Verkehr für die Jahre 2011-2020 aufgezeigt, wo sie ihrerseits Schwerpunkte der europäischen Verkehrspolitik setzen will. Jedes Jahr ergänzt die EU-Kommission ihre Ziele durch konkretere Arbeitsprogramme.

In den zuständigen Gremien der Europäischen Union vertritt das Bundesministerium deutsche Interessen der Mobilitäts- und Infrastrukturpolitik. Wir haben bisher in Europa schon viel erreicht, aber wir wollen Europa zukunftsfähig gestalten. In der zweiten Hälfte 2020 übernimmt Deutschland nun turnusmäßig als erster aus dem Team der Dreierpräsidentschaft Deutschland - Portugal - Slowenien den Vorsitz im Rat der Europäischen Union und steuert und koordiniert für 6 Monate die Beratungen in den Ratsgremien.

Die EU-Verkehrspolitik konzentriert sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche, die wir mit einem Bündel politischer Maßnahmen angehen:

  • Stärkung des Wettbewerbs und der Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrswirtschaft
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Fahrgastrechte
  • Nachhaltige und bezahlbare Mobilität
  • Erhaltung und Verbesserung einer leistungsfähigen Infrastruktur.
Konferenz (Quelle: BMVI)

Stärkung des Wettbewerbs und der Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrswirtschaft

Bei den einzelnen Verkehrsträgern ist eine Marktöffnung grundsätzlich erreicht worden. Die Liberalisierung des Luftverkehrsraums ist seit 2003, die des Schienengüterverkehrs seit 2007 und die des Schienenpersonenverkehrs ab 2019 vollendet. Im Schienenpersonenverkehr bestehen noch optionale Regelungen zum Schutz nationaler öffentlicher Dienstleistungsverkehre. Im Straßengüterverkehr gibt es mit den Kabotageregelungen noch gewisse Marktzugangsregelungen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen setzt sich das Ministerium aktuell dafür ein, dass es keine weitere Liberalisierung im Straßengüterverkehr gibt, solange nicht vorher eine stärkere Harmonisierung der Sozialvorschriften in den einzelnen Mitgliedsstaaten erfolgt ist.

Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Luftverkehrswirtschaft hat die EU-Kommission am 7. Dezember 2015 eine Luftverkehrsstrategie vorgelegt, mit der unter anderem ein solider Rechtsrahmen für chancengleiche Wettbewerbsbedingungen im Luftverkehr geschaffen werden soll. Die Strategie beinhaltet auch einen Vorschlag für Verhandlungen von Luftverkehrsabkommen mit möglichst dezidierten Wettbewerbsklauseln mit ausgewählten Regionen und Ländern außerhalb der EU.
Ein wichtiges Vorhaben für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Luftverkehrs ist auch die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky - SES). SES und das begleitende Forschungsprogramm SESAR (SES Air Traffic Management Research) sind darauf ausgerichtet, das existierende Luftverkehrsmanagementsystem durch Harmonisierung der bestehenden nationalen Systeme zu optimieren. Um das Ziel zu erreichen, ist ein neuer Ansatz für die Überarbeitung des SES-Rechtsrahmens und eine Beschleunigung der Arbeiten von SESAR erforderlich.

Innovative Technologien und die voranschreitende Digitalisierung des Verkehrs sind insgesamt ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für die europäische Transportindustrie. Das Ministerium begrüßt entsprechende Initiativen auf europäischer Ebene, da unsere Industrie im internationalen Wettbewerb nur so dauerhaft bestehen bleiben kann.

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zählt schließlich auch der Abbau von Bürokratie. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen leiden unter den Folgekosten der Bürokratie.

Sicherheitsgurt im Auto (Quelle: Adobe Stock / karakedi35)

Erhöhung der Verkehrssicherheit

Für den Bereich der internationalen Verkehrsträger Schifffahrt und Luftverkehr setzt die EU stark auf die Übernahme der in den internationalen Organisationen IMO und ICAO erarbeiteten Regelungen und Standards. Jedoch sorgt sie auch durch darüber hinausgehende Regelungen, wie z. B. blacklists, in denen unsichere Fluggesellschaften oder Schiffe aufgeführt sind, für mehr Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Auch die Straßenverkehrssicherheit darf in einem zusammenwachsenden Europa nicht an den Ländergrenzen halt machen. Als wichtigstes Transitland und als Land mit hoher Verkehrsdichte ist Deutschland an einem gemeinschaftlichen Engagement sehr interessiert. Das BMDV richtet hier besonderes Augenmerk auf innovative Fahrzeugtechnologien wie Fahrerassistenzsysteme (z. B. Abbiegeassistenten und Notbremssysteme) sowie das automatisierte und vernetzte Fahren.

Weiterführende Informationen

Illustration: Symbole für Rechtsberatung (Quelle: Adobe Stock / Sikov)

Fahrgastrechte

Mit zunehmender Mobilität wächst der Bedarf an sicheren und zuverlässigen Reisedienstleistungen und an einem umfassenden Verbraucherschutz. Umfangreiche EU-weit einheitliche Fahrgastrechte bei allen Verkehrsträgern, z. B. bei Verspätung oder Ausfall von Flügen, Zügen, Bussen und Schiffen geben Reisenden gesetzliche Ansprüche auf Entschädigungen und Unterstützungsleistungen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie die Verordnung (EG) 261/2004 vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen befinden sich derzeit in Revision.

Vorschriften für weitgehende Barrierefreiheit ermöglichen es auch Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, fast jede Art von Reise anzutreten.

Weiterführende Informationen

Symbolbild: Ein Auto besteht aus Blättern vor blauem Himmel (Quelle: Adobe Stock / malp)

Nachhaltige und bezahlbare Mobilität

Um auch in Zukunft mobil und wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir in Europa Lösungen finden, das vorhergesagte Wachstum der Verkehre so zu organisieren, dass nachhaltige und bezahlbare Mobilität auf leistungsfähigen Infrastrukturen ermöglicht wird.
Eine wichtige Rolle kommt hier der Kombination aus weiteren Effizienzsteigerungen, der Förderung von Innovationen im Bereich der Digitalisierung und der zunehmenden Unabhängigkeit von fossilen Kraftstoffen zu. Verkehr, der für die gesamte Bevölkerung und die Wirtschaft unverzichtbar ist, muss noch leiser, effizienter und sauberer werden. Hier gilt es, europäische und internationale Lösungen zu finden, denn Lärm und Schadstoffe machen an nationalen Grenzen nicht halt.

Zu mehr Nachhaltigkeit im Luftverkehr muss ein bestmögliches Management des europäischen Luftraums beitragen. Eine darauf ausgerichtete Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens (SES) und die schnelle Entwicklung neuer technologischer Lösungen durch SESAR sind Voraussetzung, die in Zentraleuropa an ihre Grenzen stoßende Luftraumkapazität noch erhöhen zu können.

Bei der Elektromobilität ist Deutschland Vorreiter. Auf EU-Ebene tritt das BMDV für einen technologieoffenen Ansatz ein. Standardisierung und Normung insbesondere bei der Lade-infrastruktur sind für den wirtschaftlichen Erfolg der europäischen Industrie von entscheidender Bedeutung.

Das BMDV setzt sich auch auf EU-Ebene für die Stärkung des Schienenverkehrs ein, denn wir brauchen die Schiene, um unsere Klimaziele zu erreichen und das vorhergesagte Verkehrswachstum zu bewältigen. National haben wir uns das Ziel gesetzt, die Zahl der Bahnkunden bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln und dabei auch mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern.

B10 und Neckar bei Plochingen (Quelle: Adobe Stock / nullplus)

Infrastruktur

Damit Europa zusammenwächst, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger von Polen bis Portugal, von Skandinavien oder Irland bis zum Mittelmeer schnelle Wege haben, strebt die Union einen einheitlichen europäischen Verkehrsraum mit einheitlichen Standards an. Dazu wurde ein Netz transeuropäischer Verkehrswege (TEN-Verkehrsnetz) entworfen, dessen Aufbau mit EU-Mitteln gefördert wird. Zum TEN-Netz gehören die Verkehrsträger (Schiene, Straße, Wasserstraße) sowie Binnen- und Seehäfen, Umschlagsterminals und Flughäfen. Es ist zweilagig aufgebaut und besteht aus einem Gesamt- und einem Kernnetz Das Kernnetz soll bis 2030, das Gesamtnetz bis 2050 vollendet sein. Im Kernnetz wurden zusätzlich neun Korridore definiert, sechs davon führen durch Deutschland. Sie sind multimodal für alle Verkehrsträger angelegt und sollen vor allem grenzüberschreitende Verbindungen innerhalb der Union verbessern. Die Europäische Kommission schätzt den Gesamtbedarf für den Ausbau des TEN-Verkehrsnetzes bis 2030 auf 1.500 Mrd. Euro, davon allein 550 Mrd. Euro für die Kernnetzkorridore.

Zuschüsse zum Ausbau bzw. für Projekte im Netz gibt es nach Maßgabe der Verordnung EU 1316/2013 („Connecting Europe Facility“ / CEF). Näheres dazu finden Sie im Abschnitt „Europäisches Förderinstrument für das TEN-Verkehrsnetz“.

Deutschland tritt dafür ein, dass beim Ausbau der Verkehrswege klare Prioritäten gesetzt werden. Das bedeutet: Erhaltung, Unterhaltung und Ersatz bestehender Verkehrsinfrastruktur gehen vor Aus- und Neubau. Dabei stehen Lückenschlüsse und Engpassbeseitigung im Vordergrund. Diesen Ansatz aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 bringt das Ministerium auf EU-Ebene ein, wenn es um die Ausgestaltung des TEN-Verkehrsnetzes geht.

Wichtig für die Qualität und Leistungsfähigkeit des TEN-Netzes sind aber nicht nur die Verkehrswege sondern auch deren Funktionalität. Aus diesem Grund werden zusätzlich Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrs (z. B. automatisiertes und vernetztes Fahren) und die Einführung innovativer Technologien (z. B. alternative Antriebsarten) gefördert. Im Einklang mit dem von Kommissionspräsidentin von der Leyen vorgeschlagenen „Green Deal“ richtet die Bundesregierung die Mobilität konsequent auf klima- und umweltfreundliche Technologien aus.

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