Mit dem Verordnungsentwurf soll auf der Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts (BGBl. I Seite 288) die Bereitstellungspflicht von Daten der Mobilitätsanbieter zur Ermöglichung einer effizienten, sicheren und umweltverträglichen Mobilität der Zukunft, zur Kontrolle der Einhaltung von Pflichten aus dem Personenbeförderungsgesetz (etwa Rückkehrpflicht) sowie zur Bereitstellung multimodaler Reiseinformationsdienste konkretisiert werden.