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A 45: Talbrücke Rahmede

Quelle: Sven Prillwitz

Eigentümer von Gebäuden an den Umleitungsstrecken U39 und U16 in Lüdenscheid können ab sofort Anträge für den Einbau von Lärmschutzfenstern und Lüftern stellen. Dies wird durch die beschlossene Änderung des Bundesfernstraßengesetzes ermöglicht. Die neue Regelung wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen in Kraft. Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, hatte die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes auf den Weg gebracht. Das neue Gesetz wird nun erstmals in Lüdenscheid angewendet.

Volker Wissing:

Wir tun alles dafür, um den Neubau der Talbrücke Rahmede an der A 45 zügig und effektiv zu planen – und die Menschen vor Ort möglichst wenig zu belasten. Deshalb helfen wir den Bürgerinnen und Bürgern bei Vorkehrungen für den Lärmschutz und haben das Bundesfernstraßengesetz angepasst. Dies ist ein wichtiger Schritt, der zeigt, dass wir die Situation in Lüdenscheid sehr ernst nehmen und den Anwohnern schnell und bürgernah helfen wollen.

Das Gesetz sieht vor, dass im Fall von länger andauernden Sperrungen von Bundesfernstraßen den Anwohnern an Umleitungsstrecken die notwendigen Ausgaben für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstattet werden. Für die Erstattung der Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden entlang der Umleitungsstrecke müssen drei Kriterien erfüllt werden:

  • Der vom Straßenverkehr ausgehende Lärm muss um mindestens drei Dezibel (A) erhöht sein.
  • Der Lärm muss 64 Dezibel (A) am Tag (6 bis 22 Uhr) oder 54 Dezibel (A) in der Nacht (22 bis 6 Uhr) überschreiten.
  • Die Verkehrszunahme muss voraussichtlich länger als zwei Jahre andauern.

Die maßgeblichen Lärmwerte werden von der Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Westfalen) auf Grundlage einer in diesen Tagen durchgeführten Verkehrszählung berechnet. Durch die Berechnung wird garantiert, dass vergleichbare Ergebnisse vorliegen, die nicht von Einzelereignissen, wie besondere Verkehrs- und Wetterlagen, beeinflusst sind.

Die Autobahn GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem Bürgerbüro „Brückenbauer“ einen Flyer aufgelegt, in dem die wichtigsten Informationen zum Verfahren erläutert werden. Auch auf der Homepage bruecken-bauer.info können diese Informationen abgerufen werden. Dort finden Antragsteller dazu die notwendigen Antragsunterlagen zum Herunterladen.

„Brückenbauer“ ist Sebastian Wagemeyer: Mit dem Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid hat Minister Wissing erstmals bei einem deutschen Großprojekt einen Bürgerbeauftragten berufen. Um ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen, hat ein vom Bund finanziertes Bürgerbüro die Arbeit aufgenommen. Hier werden auch nach Vereinbarung Sprechstunden angeboten, um Fragen der Antragsteller zu beantworten (Telefon: 02351 / 17 17 66).