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Volker Wissing telefoniert

Quelle: BMDV

Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing:

Das Roaming zu Inlandspreisen stellt einen wichtigen und greifbaren Pfeiler des digitalen Binnenmarkts der Europäischen Union dar. Mit der neuen Roaming-Verordnung haben wir sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch in den nächsten zehn Jahren im EU-Ausland zu den gleichen Bedingungen telefonieren, SMS versenden und im Internet surfen können wie im Inland. Zudem wird mit der neuen VO das Roaming-Erlebnis durch eine höhere Qualität, bessere Dienste und mehr Transparenz verbessert. Das begrüße ich sehr.

Mit der neuen Verordnung, die ab dem 01.07.2022 gelten wird, wird das erfolgreiche „Roam-like-at-Home“ nahtlos und gleich für weitere zehn Jahre (bis 2032) fortgeführt. Darüber hinaus werden Verbraucherinnen und Verbraucher auf Reisen in das EU-Ausland Zugang zu Roamingdiensten in der gleichen Qualität haben, wie sie es von zu Hause gewohnt sind, sofern dies technisch möglich ist. Weiterhin werden Maßnahmen zur Verbesserung der Information über Notrufmöglichkeiten sowie für mehr Transparenz bei der Nutzung von Mehrwertdiensten im EU-Ausland eingeführt.

Gleichzeitig werden die Obergrenzen für Vorleistungsentgelte für die Netzbetreiber bis 2032 festgelegt. Damit wird gewährleistet, dass die Betreiber die ihnen entstehenden Kosten für die Bereitstellung von Roamingdiensten für die Verbraucher zu Inlandspreisen tragen und decken können.