Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Mehrere Fußgänger überqueren eine Straße

Quelle: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Zufußgehen ist die älteste und beliebteste Art der Fortbewegung. Über 80 % der Deutschen gehen gerne oder sogar sehr gerne zu Fuß. Fast jeder dritte Weg wird zu Fuß zurückgelegt. Das Zufußgehen nimmt insbesondere bei Frauen, älteren Menschen und Kindern einen bedeutenden Stellenwert für die Erhaltung der Alltagsmobilität ein, denn diese Bevölkerungsgruppen gehen am häufigsten zu Fuß. Am höchsten ist der Fußverkehrsanteil bei den über 80-Jährigen mit 34 %.

Der Fußverkehr ist aber nicht nur eine eigenständige Verkehrsart, sondern zudem auch Bestandteil jeder anderen Mobilitätsform, indem er andere Verkehrsträger miteinander verbindet. Insbesondere bei der Stärkung des Umweltverbunds aus öffentlichem Nahverkehr (ÖPNV), Fahrrad- und Fußverkehr nimmt der Fußverkehr nicht nur auf dem Weg zu ÖPNV-Haltestellen eine zentrale Rolle ein. Daher muss der Fußverkehr grundsätzlicher Bestandteil jeder Mobilitätsstrategie sein. Zufußgehen muss dabei insgesamt sicherer und attraktiver werden.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird unter Einbindung von Expertinnen und Experten sowie der Länder eine Fußverkehrsstrategie entwickeln. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für zu Fuß Gehende in Deutschland durch die Stärkung der Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs auf allen föderalen Ebenen als Teil einer modernen Mobilität.

Förderung des Fußverkehrs

Das BMDV fördert seit dem Jahr 2022 erstmalig direkt den Fußverkehr. Für das laufende Jahr stehen im Bundeshaushalt 2023 Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro für die investive Fußverkehrsförderung zur Verfügung. Damit sollen u.a. fußgängerfreundliche Modellprojekte wie beispielsweise Straßenumgestaltungen und modellhafte Querungsanlagen unterstützt werden. Projektträger ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Auch an den Schnittstellen zu anderen Verkehrsarten und -themen fördert das BMDV den Fußverkehr. Die Förderung der Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs umfasst dabei Maßnahmen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern:

  • Im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) fördert das BMDV sieben nicht-investive Modellvorhaben an der Schnittstelle Fuß- und Radverkehr mit einem Volumen von über 2,8 Mio. Euro. Nähere Informationen finden Sie unter Mobilitätsforum Bund
  • Im Innovationsprogramm mFUND werden weitere sieben Projekte mit Bezug zum Fußverkehr gefördert. Nähere Informationen finden Sie unter Themenübersicht mFUND.
  • Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beforscht zurzeit in acht Projekten Fragestellungen des Fußverkehrs. Neun neue Projekte, z.B. die Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und Umfelddaten, sind in Vorbereitung.
  • Das BMDV unterstützt mit dem Programm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ die digitale Transformation der urbanen Mobilität sowie den Gesundheits- und Klimaschutz. Mit dem Programm werden digitale Mobilitätslösungen für Städte und Gemeinden vorangetrieben. Aktuell werden in vier Projekten Fragestellungen zur Verbesserung des Fußverkehrs bearbeitet.
  • Das Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr wendet sich schwerpunktmäßig den verkehrs- und gesellschaftspolitischen Fragen des automatisierten Fahrens zu. In diesem Bereich laufen derzeit neun Projekte, in denen auch fußverkehrsrelevante Fragestellungen untersucht werden.
  • Im Rahmen der investiven Modellvorhaben werden aktuell 28 Projekte, wie der Bau von Fuß- und Radwegebrücken, Tunnel, Kreuzungsanlagen vom BMDV unterstützt, die auch der Verbesserung des Fußverkehrs dienen.

Das Bundeskabinett hat das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2021 bis 2030 (VSP) beschlossen. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Programms ist der sichere Fußverkehr. Dieses Thema findet sich nicht nur in einem eigenen Handlungsfeld wieder, vielmehr ist auch in den übrigen Themenschwerpunkten der Fußverkehr mitgedacht und wichtiges Element.

Die konkreten Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms sollen sich an den Schwerpunkten des Unfallgeschehens ausrichten, da dort die Potenziale zur Verringerung der Getötetenzahlen am höchsten sind. Dies sind innerorts vor allem Zu Fußgehende, die als ungeschützte Verkehrsteilnehmer einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Hierbei sind besonders Maßnahmen zum Schutz von älteren Verkehrsteilnehmern in den Fokus zu nehmen.

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit unterstützt das BMDV zudem verschiedene Aufklärungsprojekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden. In den Aufklärungsangeboten für Eltern und Seniorinnen / Senioren, sogenannten Moderatorenprogrammen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und der Deutschen Verkehrswacht beispielsweise, nimmt der Fußverkehr eine zentrale Rolle ein.

Zudem wurde in 2021 eine seit zwei Jahren laufende Kampagne "Sichere Mobilität im Alter" fortgesetzt, in der für den rücksichtsvollen Umgang gegenüber der älteren Generation geworben wird. Im Rahmen einer Kampagne zur Nutzung von E-Scootern ist das sichere Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen ein zentrales Thema.

Nähere Informationen zum VSP finden Sie in der Broschüre „Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030“ und auf der Homepage des Deutschen Verkehrssicherheitsrat (siehe WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN).